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Bremer Bildungssenatorin Gespannte Erwartung vor Abwahlantrag gegen Sascha Aulepp

Am kommenden Montag stimmt die Bremische Bürgerschaft über den Abwahlantrag gegen Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) ab. Die CDU spekuliert auf Unzufriedene im Regierungslager.
10.08.2024, 05:00 Uhr
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Gespannte Erwartung vor Abwahlantrag gegen Sascha Aulepp
Von Jürgen Theiner

Wie geschlossen steht die rot-grün-rote Koalition hinter Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD)? Das ist die Frage, die am kommenden Montag in einer Sondersitzung der Bürgerschaft beantwortet wird. Einziger Tagesordnungspunkt ist der Abwahlantrag der CDU-Fraktion gegen die 53-Jährige, die seit drei Jahren an der Spitze der Bildungsbehörde steht. Wie berichtet, haben die Christdemokraten mit ihrem Vorstoß auf die aktuellen finanziellen Probleme im Bildungshaushalt reagiert. Sie werfen Aulepp jedoch auch generelles politisches Versagen vor.

Dass es zu einem erfolgreichen Misstrauensvotum kommen könnte, gilt unter Insidern als sehr unwahrscheinlich. Das Regierungsbündnis aus SPD, Grünen und Linken verfügt im Landtag über eine komfortable Mehrheit von 48 der insgesamt 87 Mandate. Artikel 110 der Landesverfassung regelt, dass ein Beschluss zur Entziehung des Vertrauens nur mit einer Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft zustande kommt. Anders gesagt: Die Abwesenheit einzelner Koalitionsabgeordneter oder Enthaltungen aus dem Regierungslager wären für Aulepp unschädlich. Und dass sich tatsächlich in geheimer Abstimmung mindestens fünf rot-grün-rote Abgeordnete dem Misstrauensvotum anschließen, gilt als nahezu unvorstellbar. Doch ein politischer Erfolg wäre es für die CDU schon, wenn es ihr gelänge, zumindest ein, zwei Abgeordnete aus dem Koalitionsblock herauszubrechen.

Ganz unwahrscheinlich ist das nicht, denn Aulepp hat bei vielen Akteuren im eigenen Lager ihren Kredit aufgebraucht. Kritische Töne gab es nicht nur von den Koalitionspartnern, sondern zuletzt auch aus der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Am vergangenen Montag blies Aulepp der Wind dort ziemlich steif ins Gesicht. Fraktionskollegen kritisierten dort unter anderem das Timing der Haushaltssperre im Bildungsressort und den Umstand, dass die Abgeordneten vorab nicht informiert worden seien. Dass Aulepp auf Nachfrage in der Sitzung keine konkreten Zahlen zum Loch in ihrem Budget nennen konnte, sorgte für zusätzliche Missstimmung. Ihre parteiinternen Kritiker kündigten gleichwohl an, sich bei der kommenden Abstimmung solidarisch zu verhalten. Was diese Zusicherungen wert sind, wird man am Montag sehen. Gewisse Hoffnungen dürfte man in der Opposition daran knüpfen, dass Aulepp schon bei ihrer Wahl zur Bildungssenatorin im Juli 2021 nicht alle Koalitionsabgeordneten hinter sich versammeln konnte. Von 49 möglichen Stimmen erreichte Aulepp damals 45.

Die Aussprache über den Abwahlantrag der CDU beginnt um 10 Uhr. Als erster Redner wird deren Fraktionschef Frank Imhoff das Misstrauensvotum begründen. In der anschließenden Aussprache ist auch ein Redebeitrag von Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) zu erwarten. Die Sondersitzung wird auf der Website des Parlaments (bremische-buergerschaft.de) live übertragen.

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Misstrauensanträge

Der Abwahlantrag gegen Bildungssenatorin Aulepp ist der 23ste in der Nachkriegsgeschichte der Bremischen Bürgerschaft. Bis zum ersten dauerte es über 20 Jahre: Im April 1967 musste sich der damalige Bildungssenator Moritz Thape (SPD) einer solchen Abstimmung stellen. Ihm wurde Versagen beim Aufbau der Universität vorgeworfen. Das einzige erfolgreiche Misstrauensvotum traf 1995 Umweltsenator Ralf Fücks (Grüne). Damals zerbrach gleichzeitig die Bremer Ampelkoalition, denn die FDP votierte gemeinsam mit der Opposition. Am häufigsten – nämlich dreimal – musste sich Henning Scherf (SPD) als Senatsmitglied mit einem Abwahlantrag auseinandersetzen. Das erste Mal 1980 als Sozialsenator im Gefolge der Krawalle um ein öffentliches Rekrutengelöbnis, später dann wegen mutmaßlicher Beleidigung des US-Präsidenten und ein drittes Mal in seiner Zeit als Bildungssenator wegen Verstößen gegen die Haushaltsordnung.

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