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Folge der Verschiebung Vorgezogene Bundestagswahl: 2700 junge Bremer können nicht mitwählen

Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 bleiben 2700 junge Bremer außen vor. Bei der regulären Wahl im September hätten sie dagegen ihre Stimme abgeben können. Ein Jugendlicher berichtet.
27.01.2025, 05:00 Uhr
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Vorgezogene Bundestagswahl: 2700 junge Bremer können nicht mitwählen
Von Lisa Duncan

Philipp Hethey interessiert sich sehr für Politik, deshalb sei es für ihn besonders ärgerlich gewesen, zu erfahren, dass der Wahltermin für die Bundestagswahl 2025 vorgezogen wird, sagt er. Denn leider ist sein 18. Geburtstag erst am 4. Juli 2025. Damit wäre er stimmberechtigt gewesen, wenn die Wahl regulär stattgefunden hätte. Nun verpasst er in diesem Jahr seine Erstwahl und hat erst 2029 wieder die Chance, seine Stimme bei einer Bundestagswahl abzugeben. Der 17-Jährige ist einer von rund 2700 Menschen im Land Bremen, die wegen der Verschiebung des Wahltermins plötzlich nicht mitwählen dürfen.

Laut dem Bremer Innenressort werden zwischen dem 24. Februar und dem 28. September 2.461 Menschen volljährig, die ursprünglich wahlberechtigt gewesen wären. In Bremerhaven sind laut Wahlamt etwa 250 Jugendliche im Alter von 17 Jahren betroffen. "Genauer lässt sich die Zahl nicht fassen, weil es täglich Änderungen wie Zu- und Wegzüge gibt", sagt Magistratssprecher Mark Schröder.

"Politik spielt für mich eine große Rolle", sagt Philipp Hethey. Darum engagiere er sich als Sprecher im Jugendbeirat Oberneuland. "Das ist weniger parteipolitisch, wir haben aber Finanzmittel von der Senatskanzlei und dem Beirat Oberneuland, die wir für Projekte ausgeben dürfen", erklärt Hethey. Damit hätten sie etwa dem Jugendzentrum Oberneuland ermöglicht, eine Infotafel und einen 3-D-Rundgang auf Google Maps zu finanzieren. Angedacht sei auch, in Kooperation mit dem Jugendbeirat in der Vahr eine Fläche für Freizeitaktivitäten am Achterdieksee einzurichten.

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Ist die Bundestagswahl 2025 etwas Besonderes? "Jede Wahl ist wichtig", betont der Jugendliche. Dass er bei dieser Wahl nicht stimmberechtigt ist, hat ihn aber besonders enttäuscht, "weil es so knapp ist, denn es fehlen ja nur viereinhalb Monate". Außerdem sei im Vergleich zur vorigen Bundestagswahl die Tendenz gestiegen, dass viele Menschen rechts wählen könnten. Hethey denkt, es sei wichtig, dieser politischen Strömung etwas entgegenzusetzen.

Auch sein Umfeld beschreibt Hethey als durchaus politisch. "Viele andere in meinem Alter interessieren sich für Politik und vertreten starke Meinungen", sagt er. Dabei gebe es eine breite Mischung an politischen Positionen. In seinem Bekanntenkreis werde viel über Themen wie Klimaschutz, bessere Schulen und die wirtschaftliche Lage des Landes diskutiert. Einige Mitglieder des Jugendbeirats seien an eine Partei angebunden. Der 17-Jährige ist zurzeit parteilos, schließt aber nicht aus, dass er später mal einer Partei beitreten werde.

Vor diesem Hintergrund plädiert er dafür, dass es nicht nur bei der Europa- und der Bürgerschaftswahl möglich sein sollte, sich im Alter von 16 Jahren zu beteiligen, sondern bei allen Wahlen. "Ich bin überzeugt, dass man mit 16 Jahren bereits in der Lage ist, sich eine fundierte politische Meinung zu bilden und aktiv mitzubestimmen", sagt er.

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Briefwahl: Vollmacht nur zur Abholung

Wie berichtet, müssen Briefwähler wegen des vorgezogenen Wahltermins verkürzte Fristen beachten. Die Antragstellung und Ausgabe der Unterlagen ist ab dem 5. Februar im Briefwahlzentrum Mitte, an der Weide 50a, möglich. Dort können sie bis 21. Februar, um 15 Uhr beantragt werden. Auf dem Postweg dürften sie den Wählern laut Landeswahlleiter wohl am 10. Februar vorliegen. Wer in dem Zeitraum im Urlaub oder anderweitig abwesend ist, kann jemanden bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Dazu findet man einen Vordruck in der Wahlbenachrichtigung. "Wen man bevollmächtigt, muss eingetragen und von beiden unterschrieben werden", heißt es aus der Geschäftsstelle der Landeswahlleiter. Eine bevollmächtige Person darf aber höchstens für vier Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Die Stimmabgabe selbst sei nicht übertragbar: "Wählen darf man auf gar keinen Fall per Vollmacht", betont eine Mitarbeiterin des Wahlamtes. Dies sei anders als in Deutschland, etwa in Frankreich möglich.

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