Für das Bewohnerparken wird das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) von Autofahrern in Bremen bald deutlich mehr Geld verlangen. Statt der bisherigen 30 Euro soll ein Ausweis 75 Euro pro Jahr kosten. „Der Senat wird voraussichtlich noch im November eine Anhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise beschließen“, sagte René Möller, Sprecher von Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD), am Sonntag. Die letzte Anhebung habe es im Jahr 1993 gegeben. Rot-Grün-Rot hatte sich nach der Wahl bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mehr Geld für das Anwohnerparken verlangen zu wollen.
Die Opposition kritisierte, dass die Senatorin damit – nach der Erhöhung der BSAG-Ticketpreise – zum zweiten Mal an der Preisschraube dreht. „Und wieder erhalten die Bürger wieder keinen erkennbaren Mehrwert“, betonte Bürgerschaftsabgeordneter Michal Jonitz (CDU). Auf Kreisparteitagen und im Wahlprogramm habe die CDU höhere Gebühren für Anwohner durchaus befürwortet. „Allerdings nur, wenn diese mit mehr Car-Sharing und einem Ausbau der Quartiersgaragen verbunden ist. Eine konzeptlose pauschale Erhöhung lehnen wir ab“, betonter der Sprecher für Mobilität.
Die Grünen hätten sich nach Aussage von Verkehrspolitiker Ralph Saxe auch eine stärkere Gebührenerhöhung vorstellen können. „Die Kosten für einen öffentlichen Parkplatz belaufen sich auf etwa 200 Euro pro Jahr, wenn man die Instandhaltungskosten berücksichtigt“, argumentierte der Vorsitzende der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung. 75 Euro sei ein einstimmig gefasster Kompromiss, der aus den Koalitionsverhandlungen hervorgegangen sei.
In Bremen gibt es aktuell 14 Zonen für Bewohnerparken. Dort dürfen öffentliche Parkplätze bei entsprechender Beschilderung nur mit einem Anwohner-Ausweis genutzt werden. Diese Methode, ortsfremden Autofahrern die Wohngebiete als kostenfreien Parkraum zu nehmen, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Immer wieder fordern Stadtteilbeiräte die Ausweisung von neuen Bewohnerparkgebieten.
Im Koalitionsvertrag heißt es von SPD, Grünen und Linken dazu: "Die Koalition wird die aktuellen Verfahren überprüfen, sodass schnellstmöglich den Beirätewünschen für die Einführung von Bewohnerparken entsprochen werden kann."
Für das Anwohnerparken hatten Bundestag und Bundesrat im Jahr 2020 eine bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro gekippt. Seitdem obliegt es allein Ländern und Kommunen, über die Gebührenhöhe zu entscheiden.