Bremen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat am Freitag die Klage mehrere Lilienthaler gegen die Verlängerung der Linie 4 zurückgewiesen. Allerdings fordert das Gericht die Stadt Bremen auf, den geplanten Schallschutz für einige Anwohner noch einmal zu überprüfen.
Mehrere Geschäftsleute und Anwohner hatten gegen die Verlängerung der Linie 4 bis zum Falkenberger Kreuz geklagt. Sie befürchten Lärm, Erschütterungen und eine zu lange Bauzeit. Das Gericht wies die Bedenken größtenteils zurück.
Zwar bemängelte das Gericht die Fahrgastprognose, die die Behörde für ihre Planungen zugrunde gelegt hatte. Dieser Mangel sei aber nicht so gravierend, als dass er den Stopp des gesamten Vorhabens gerechtfertigt hätte. Nach Auffassung des Gerichts wären die Planungen nicht großartig anders ausgefallen, wenn die Behörde von einer zutreffenden Fahrgastprognose ausgegangen wäre.
Das Gericht hatte bereits am Mittwoch bemängelt, dass die Behörde in ihren Planungen eine veraltete Fahrgastprognose zugrunde gelegt hatte. Diese würde die neuesten Entwicklungen bei Bus und Bahn in der Region nicht berücksichtigen. Zwischenzeitlich war entschieden worden, dass neben der neuen Straßenbahnlinie auch die bereits bestehenden Regionalbusse die Strecke weiterhin bedienen werden. Wie sich das auf die Fahrgastzahlen der Straßenbahn auswirke, sei in den Planungen nicht zu finden, monierte das Gericht.
Allerdings lag den Richtern ein aktuelles Gutachten eines unabhängigen Büros vor. Demnach werden bis 2015 an Werktagen etwa 4.800 Personen die neue Straßenbahn benutzen, auch wenn parallel Regionalbusse fahren. Das Gericht bewertete dieses Gutachten als tragfähig.
Eingriff ins Grundeigentum nicht unverhältnismäßig
Die Kläger aus Lilienthal waren auch vor Gericht gezogen, weil sie finden, dass die neue Straßenbahn ihr Eigentum zu stark schädigen wird. Das Gericht hält diese Bedenken für ungerechtfertigt, der Eingriff in das Grundeigentum sei nicht unverhältnismäßig.
Allerdings forderten die Richter die Stadt Bremen auf, beim Lärmschutz nachzubessern. Das Gericht weist die Planer an, den Lärm von Autos und Straßenbahn zu addieren. Liege dieser über dem gesetzlichen Grenzwert, hätten die Anwohner Anspruch auf Schallschutz. Bisher hatten die Planer den Auto- und den Straßenbahnlärm nur einzeln berücksichtigt.
Die Stadt Bremen und die Gemeinde Lilienthal hatten sich nach langen Beratungen im Sommer darauf geeinigt, die Straßenbahnlinie 4 von Borgfeld bis zum Falkenberger Kreuz zu erweitern. Die 5,5 Kilometer lange Strecke soll etwa 50 Millionen Euro kosten und Mitte 2012 fertig gestellt sein.
Mit dem Urteil kann der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen werden. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die Kläger können allerdings eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.