Die Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Raum Borgfeld stehen bereit. Nachdem der Senat am Dienstag eine entsprechende Richtlinie für die Zahlungen beschlossen hatte, haben die Haushälter der Bürgerschaft am Donnerstag die Gelder freigegeben. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von einer Million Euro. Er wird aus einer zeitweiligen Erhöhung der Spielbankabgabe finanziert. Ob die Hilfen steuerfrei sind, war in der Sitzung des Haushaltsausschusses noch nicht klar. Vertreter des Finanzressorts konnten eine entsprechende Frage des Abgeordneten Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland) nicht klar beantworten. Für die Antragsstellung gibt es ein Formular, das noch im Laufe der Woche zum Download unter www.rathaus.bremen.de/hochwasser bereitgestellt werden soll.
Für Geschädigte gibt es bis zu 2500 Euro Soforthilfe pro Privathaushalt. Die Mittel dienen unter anderem dazu, beschädigten Hausrat zu ersetzen. Auch Übernachtungskosten für die Zeit der Evakuierung können geltend gemacht werden. In besonderen Härtefällen sind bis zu 20.000 Euro möglich. Gemeinnützige Institutionen, die durch das Hochwasser nicht versicherte Schäden erlitten haben, können bis zu 5000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.