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CDU für "konsequente Strafen" Klima-Kleber in Bremen: Rund 2000 Stunden Arbeit für die Polizei

Auch in Bremen hat es bereits mehrfach Protestaktionen von Klimaaktivisten gegeben. Was das für die Polizei bedeutete, zeigt die Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU.
24.04.2023, 05:00 Uhr
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Klima-Kleber in Bremen: Rund 2000 Stunden Arbeit für die Polizei
Von Ralf Michel

Die Blockadeaktionen von Klimaaktivisten haben Bremens Polizei bis Ende 2022 knapp 2000 Arbeitsstunden beschert. 1449 für die Einsätze selbst, dazu kommen weitere etwa 500 Sachbearbeitungsstunden für anschließende Ermittlungen. Dies geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU hervor. "Nicht hinnehmbar" findet das deren innenpolitischer Sprecher, Marco Lübke. "Unter dem Deckmantel von Aktivismus" würden hier Nötigung, Sachbeschädigung und gefährliche  Eingriffe in den Straßenverkehr begangen. 

"Durch diese verantwortungslosen und gesellschaftsschädigenden Aktionen wird die Gefährdung der Allgemeinheit und die Gefährdung von Menschenleben billigend in Kauf genommen", sagt Lübke. Die CDU fordert deshalb "schnelle und konsequente Strafen als abschreckende Wirkung". Auch ein Verhinderungsgewahrsam wie in Bayern sei in diesem Zusammenhang ein wirksames Instrument. Zudem müssten die Protestler zur Begleichung der durch ihre Aktionen entstandenen Kosten herangezogen werden. Die CDU denkt dabei nicht nur an die Einsätze von Polizei und Rettungskräften, sondern auch an Kosten von Verspätungen, die aus den Verkehrsbehinderungen resultieren.

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2021 und 2022 gab es auf im Bremer Stadtgebiet laut Senat insgesamt neun Aktionen, bei denen es zu Rechtsverstößen kam. Fünf davon gingen auf das Konto der Fridays-for-Future-Bewegung. Hierbei kam es jedes Mal zu Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien. Die von der Polizei aufgelisteten 1449 Einsatzstunden entstanden allerdings samt und sonders bei vier anderen Aktionen: Dreimal blockierten Aktivisten der Letzten Generation Straßen, und einmal besetzten die Gruppen Ende Gelände und Extinction Rebellion Straßen und Schilderbrücken. Allein auf deren Aktion im April 2021 entfielen 960 Einsatzstunden und mit 160 auch fast die Hälfte der insgesamt bei den vier Protesten eingesetzten 331 Beamten.

So viel wie für ein Werder-Spiel

Zum Vergleich: Bei jedem Heimspiel von Werder Bremen, bei denen die Polizei von keinerlei Auseinandersetzungen zwischen den rivalisierenden Fangruppen ausgeht, den sogenannte Grün-Spielen, fallen 1000 Einsatzstunden an. Bei einem Gelb-Spiel sind es laut Polizei etwa 2000 und noch ungleich mehr bei den als Hochrisikospielen eingestuften Partien der Kategorie Rot. 

Gefahren oder andere negativen Folgen, die über die von den Blockaden verursachten Staus hinausgingen, sind dem Senat nicht bekannt. Es habe auch keine Meldungen über wirtschaftlichen Schäden von Verkehrsteilnehmern gegeben, die von den Staus betroffen waren. 

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Besetzungen von Fahrbahnen und von Einrichtungen des öffentlichen Straßenverkehrs anlässlich politischer Kundgebungen würden zunächst als Versammlungen betrachtet, beantwortet der Senat die Frage der CDU nach der rechtlichen Bewertung der Protestaktionen. In deren Verlauf sei es jedoch wiederholt zu Tatbeständen wie unter anderem Nötigung, Hausfriedensbruch, Verstößen gegen das Versammlungsrecht oder gegen Corona-Verordnungen gekommen. 

Nähere Bekanntschaft mit Bremens Justiz machten bislang elf Aktivisten, die an der Besetzung von Straßen und Schilderbrücken im April 2021 beteiligt waren, sowie sieben Mitglieder der Letzten Generation, die sich auf Straßen festklebten. Zu den Farbschmierereien im Zusammenhang mit Aktionen von Fridays for Future konnten keine Täter ermittelt werden. 

Die Antwort des Senats bezieht sich auf die Zeit von April 2021 bis Dezember 2022. Nicht ausgewertet wurden bislang Aktionen aus dem ersten Quartal 2023, wie etwa die Klima-Kleber am Rembertiring oder auf der Straße Tiefer. Bis Ende 2022 leitete die Staatsanwaltschaft zwölf Ermittlungsverfahren ein. Sechs wurden bislang abgeschlossen, vier durch Einstellung und zwei durch Anklageerhebung zum Amtsgericht. Dort wiederum wurde eines dieser beiden Verfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das andere läuft noch.

Beteiligung an Kosten nicht möglich

Den Aktivisten die Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen, wie von der CDU gefordert, ist laut Senat nicht möglich. Es fehle an dem dafür erforderlichen Kostentatbestand. Allerdings werde aktuell geprüft, ob entsprechende Kostentatbestände entwickelt und in das Kosten- und Gebührenrecht des Landes Bremen aufgenommen werden können.

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Eine Verschärfung der Gesetze zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Blockadeaktionen hält Bremens Senat nicht für notwendig. Der bestehende Strafrahmen sei angemessen und ausreichend. In welcher Höhe er ausgeschöpft werde, sei die Entscheidung unabhängiger Gerichte. Die Absicht von Teilen der Bundesregierung, beispielsweise einen „besonders schweren Fall“ der Nötigung einzuführen und den (Mindest-)Strafrahmen zu erhöhen, würde nach Einschätzung des Senats nicht zum gewünschten Erfolg führen. Die "Nötigung" in den Katalog des Haftgrundes "Wiederholungsgefahr" aufzunehmen, erscheine im direkten Vergleich zu den anderen dort genannten Straftaten zwar erwägbar, sei aber wenig verhältnismäßig.

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