Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Klimaschutz-Investitionen Bremen reagiert auf Karlsruher Grundsatzurteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Bund gerade massive Finanzprobleme beschert, entfaltet nun auch in Bremen Wirkung. Betroffen ist das 2,5 Milliarden Euro umfassende Klimaschutzpaket.
27.11.2023, 15:46 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Bremen reagiert auf Karlsruher Grundsatzurteil
Von Jürgen Theiner

Der Senat will die geplanten Milliardenausgaben für den Klimaschutz offenbar auf eine neue haushaltsrechtliche Grundlage stellen. Er reagiert damit auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021. Es betrifft Bremen zwar nicht unmittelbar, bekräftigt aber finanzpolitische Grundsätze, mit denen der bisherige klimapolitische Kurs der rot-grün-roten Koalition nicht vereinbar wäre.

Im Frühjahr hatte die Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken einen Nachtragshaushalt im Volumen von drei Milliarden Euro für das Jahr 2023 beschlossen. Davon sind 2,5 Milliarden Euro für Klimaschutz-Investitionen reserviert, etwa für den Ausbau des Nahverkehrs und die Sanierung öffentlicher Gebäude. Aus dem kreditfinanzierten Topf sollen bis 2027 Gelder fließen können.

Ein ähnliches Konstrukt – den Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes aus dem Jahr 2021 – hatte das Bundesverfassungsgerichts vor wenigen Tagen kassiert. Auch das Modell KTF sah Kreditermächtigungen über mehrere Jahre vor, aus denen sich die Bundesregierung hätte bedienen können. Doch dies verstößt gegen das Prinzip der Jährlichkeit von Haushalten, wie Karlsruhe der Ampelkoalition eindringlich in Erinnerung rief. Soll heißen: Der Haushaltsgesetzgeber darf keine Schulden auf Vorrat beschließen.

Aus dem aktuellen Urteil zieht nun auch der Senat Konsequenzen. Er kommt am Dienstag zu einer Haushaltsklausur zusammen. Nach Informationen des WESER-KURIER ist eine Ergänzung der bereits gefassten Bürgerschaftsbeschlüsse geplant. Der Nachtragshaushalt 2023 mit dem Klimatopf als größtem Bestandteil bleibt demnach zwar bestehen. Die Mittel, die darin für Projekte im laufenden Jahr veranschlagt sind, sollen aber durch einen weiteren Nachtragsetat abgesichert werden. Damit wäre für den Fall vorgesorgt, dass der Bremer Staatsgerichtshof einer bereits eingereichten Klage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen den Nachtragshaushalt '23 stattgibt. Für die nächsten Jahre soll es dann neue, einzelne Nachtragshaushalte für Klima-Investitionen geben – jeweils gestützt auf Klimanotlagen, die von der Bürgerschaft ausgerufen werden müssten. Der ursprünglich auf mehrere Jahre angelegte, kreditfinanzierte Klimatopf würde also gewissermaßen gestückelt. Außergewöhnliche Notlagen sind Voraussetzung für Ausnahmen von der Schuldenbremse, die grundsätzlich Haushalte ohne neue Kredite verlangt.

Lesen Sie auch

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)