Wer wenig verdient, hat über den sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) Anspruch auf geförderten Wohnraum. Das trifft nach derzeitiger Regelung im Land Bremen auf Ein-Personen-Haushalte mit einem Jahreseinkommen von höchstens 12.000 Euro zu, die Einkommensgrenze für Zwei-Personen-Haushalte liegt bei 18.000 Euro. Zwar sind unter bestimmten Umständen Überschreitungen erlaubt, aber insgesamt stellt sich schon länger die Frage, ob die Einkommensgrenzen angesichts der steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten noch zeitgemäß sind.
Die rot-grün-rote Regierungskoalition hat nun einen Antrag für die Bürgerschaft formuliert. Darin wird der Senat aufgefordert, der zuständigen Fachdeputation einen Vorschlag mit aktualisierten Einkommensgrenzen vorzulegen. Vorausgegangen war eine Anfrage, in der sich SPD, Grüne und Linke nach vielen Details erkundigt hatten – unter anderem über die Haushalte, die in den vergangenen Jahren einen WBS erhalten haben. Weitere Fragen zielten auf strukturelle Vergleiche mit anderen Bundesländern ab.
Grenzen "aus der Zeit gefallen"
"Aus der Antwort des Senats wurde deutlich, dass die heute noch gültigen Einkommensgrenzen überholt sind und es einer Aktualisierung bedarf", heißt es nun im Antrag. Die Koalition verweist darauf, dass im weitesten Sinne Obergrenzen aus dem Jahr 2006 ausschlaggebend seien – dem Jahr, in dem die Bundesländer zum ersten Mal eigene Werte festlegen durften. Diese schienen mittlerweile "aus der Zeit gefallen", hatten SPD, Grüne und Linke bereits in ihrer Anfrage geschrieben. Darin rechneten die Fachpolitiker unter anderem vor, dass bereits ein in Vollzeit arbeitender Mindestlohnverdiener die Grenze für eine WBS-Berechtigung übersteige.
Genau auf diese Gruppe, "arbeitende Menschen mit kleinen Einkommen", zielt der Koalitionsvorstoß laut SPD-Baupolitiker Falk Wagner ab. Profitieren sollen zum Beispiel Beschäftigte aus dem Einzelhandel und bei Paketdiensten – "und nicht zuletzt viele Auszubildende", wie Wagner betont. "Für uns bleibt ganz oben auf der Agenda, dass Wohnen in Bremen und Bremerhaven für alle bezahlbar bleibt.“
Nachholbedarf sehen Wagner und seine Fachkollegen von Grünen und Linken nicht nur bei der Höhe der Einkommensgrenzen, sondern auch beim gesamten Antragsverfahren für den WBS. Dieses zeichne sich durch "eine hohe Komplexität" aus. Die gültigen Obergrenzen für die WBS, von denen es verschiedene Kategorien gibt, seien auf den Internetseiten der Bremer Verwaltung "nicht niedrigschwellig auffindbar und für Nicht-Fachleute auch nicht verständlich dargestellt". Letzteres gelte auch für den Wortlaut der Bescheide, der teilweise nur für Fachleute nachvollziehbar sei.
Deshalb fordert die Koalition den Senat auf, das Verfahren transparenter und verständlicher zu erklären und zu gestalten. In diesem Zuge solle das Antragsverfahren auch digitalisiert werden.