Der Berliner Justizsenator muss bei seiner Ankündigung, per Gesetz den Verleih von Sportwagen an Fahranfänger einschränken zu wollen, gehörig Handlungsdruck verspürt haben. Das ist verständlich: Allein im März 2021 registrierte die Berliner Polizei doppelt so viele illegale Autorennen wie im gesamten Vorjahr in Bremen.
Dennoch ist das ein Schnellschuss. Abgestimmt ist der Vorschlag bislang offenbar nicht in der eigenen Regierung, geschweige denn mit den übrigen Ländern. Daher gibt es auch noch keine Details: Wie lange gilt man als Fahranfänger? Welche PS-Zahl darf nicht überschritten werden? Spielen Leihwagen bei illegalen Autorennen überhaupt eine entscheidende Rolle?
Ob die Politik mit diesem Gesetz einen wirksamen Hebel gegen die Rennen an die Hand bekommt, ist somit fraglich. Kann sein, kann auch nicht sein. Es wäre in jedem Fall ein zugespitztes Gesetz. Es zielt auf eine Gruppe ab, deren Liebe zu starken Motoren groß genug sein dürfte, um trotzdem an die Objekte ihrer Begierde zu gelangen.