Die Zahl der Wohnungslosen in Bremen ist 2023 gestiegen, jedenfalls gemessen an der Zahl derjenigen, die ein Übernachtungsangebot der Wohnungslosenhilfe in Anspruch genommen haben. Das geht aus den Antworten des Senats auf eine Große Anfrage der CDU hervor. Hintergrund ist der mögliche Beitrag Bremens zu einem nationalen Aktionsplan der Bundesregierung, die bis 2030 Wohnungslosigkeit vollständig beseitigen will.
Wie viel Wohnungslose gibt es in Bremen?
Die Zahl kann laut Senat lediglich geschätzt werden, da es nirgendwo eine systematische statistische Erfassung gibt. Als wichtiger Indikator gelten die Übernachtungszahlen in den entsprechenden Notunterkünften. Die lagen 2023 mit 2046 Personen deutlich höher als in Vorjahren mit 1871 (2021) und 1860 (2022) Personen. Vor allem bei der Altersgruppe über 40 Jahren ist der Anstieg zu beobachten. Streetworker schätzen, dass darüber hinaus ein harter Kern von 150 Personen als komplett obdachlos gilt. Dieser Personenkreis vermeidet die Notunterkünfte.
Wie viel Wohnungen innerhalb des regulären Wohnungsmarktes sind für Wohnungslose verfügbar?
Bremen hat laut Senat mehrere Instrumente, um Wohnungen für Wohnungslose verfügbar zu machen. Dazu gehört eine sogenannte Wohnungsnotstandsquote von 20 Prozent. Das bedeutet, dass jede fünfte seit 2012 geförderte Sozialwohnung über die Fachstelle Wohnen an Wohnungslose vergeben werden soll. Insgesamt waren das seitdem 350 Wohnungen, 167 weitere sind dafür noch in der Planung oder im Bau. Innerhalb des schon existierenden Wohnungsbestandes erwirbt die Stadt regelmäßig sogenannte Belegrechte, die es der Stadt ermöglichen, Wohnungslosen eine dieser Wohnungen zuzuweisen. Dabei kommen aber reguläre, private Mietverträge zustande. Aktuell betrifft das rund 150 Wohnungen.
Wie wird Wohnungslosigkeit in Bremen möglichst verhindert?
In der Zentralen Fachstelle Wohnen (ZFW), in der das Sozialamt mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege kooperiert, kann sich jeder von sich aus melden, der von Wohnungslosigkeit bedroht ist, je früher, desto besser. Die Amtsgerichte informieren die ZFW außerdem automatisch über eingereichte Räumungsklagen und anstehende Zwangsräumungen. Die ZFW arbeitet dann laut Senat mit allen denkbaren Trägern von Hilfsangeboten zusammen, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Was wegen des Datenschutzes nicht klappt: Die Wohnungsbaugesellschaften dürfen die ZFW nicht mehr automatisch über Wohnungskündigungen informieren. Deshalb wurde die Möglichkeit geschaffen, schon beim Abschluss eines Mietvertrages die Datenweitergabe im Fall des Falles zu gestatten. In der Praxis sahen sich Gesellschaften aber mit dem Vorwurf konfrontiert, diese Einwilligung sei Voraussetzung für den Mietvertragsabschluss. Das Verfahren wurde daraufhin unter anderem bei der Gewoba wieder eingestellt.
Wie ist der Stand beim sogenannten Housing-First-Projekt?
Bei Housing-First stehen die eigenen vier Wände am Beginn der Hilfe. Klassischerweise liegt dieses Ziel sonst am Ende eines Hilfsplans, wie er sich für die Betroffenen aus dem Sozialgesetzbuch ableitet. Das Konzept geht davon aus, dass die eigene Wohnung am Anfang des Prozesses bei den Betroffenen neue Kräfte freisetzt, ihre Probleme eigenständig anzugehen. In Bremen ist das Projekt Januar 2022 gestartet. Seitdem konnte es 34 Menschen eine Wohnung verschaffen - deutlich weniger als geplant. Ab 2025 ist dennoch vorgesehen, Housing First als dauerhaftes Instrument regulär über den Landeshaushalt zu finanzieren.