Der Bundesrat hat am Freitag eine maßgeblich von Bremen mitgestaltete Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die bestehende Regelung bis zum 31. Dezember 2029 auszudehnen. Der von sechs Ländern getragene Vorstoß wird voraussichtlich den neu gewählten Bundestag beschäftigen.
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, um in angespannten Wohnungsmärkten übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern. Sie begrenzt bei Neuvermietungen eine Erhöhung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ohne Verlängerung würde die Regelung Ende 2025 auslaufen.
Bausenatorin Özlem Ünsal (SPD) machte in ihrer Rede vor dem Bundesratsplenum deutlich, dass die Mietpreisbremse ein zentrales Instrument zum Schutz von Mietern sei. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Wohnen zum Luxusgut wird“, sagte die Ressortchefin. Die Mietpreise stiegen weiter, insbesondere in Städten und Ballungsräumen. Das treffe längst nicht mehr nur Haushalte mit geringen Einkommen, sondern zunehmend auch Durchschnittsverdiener. Trotz massiver Investitionen in den Wohnungsbau sei bislang keine wirkliche Entspannung auf den Wohnungsmärkten eingetreten. "Wir müssen die soziale Wohnungsfrage mit einer Investitions-, Steuer- und Entbürokratisierungsoffensive überwinden und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen", forderte Ünsal.
Die Länderkammer beriet am Freitag auch über die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) an europäisches Recht. Dabei geht es um die weitere Steigerung der CO2-Bepreisung, die sich für die Verbraucher unter anderem in höheren Energiekosten niederschlägt. Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) begrüßte in der Debatte die klimapolitische Stoßrichtung des Gesetzes. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass damit die Notwendigkeit eines wirksamen sozialen Ausgleichs noch dringender werde, Stichwort Klimageld.