Die Bremer Innenbehörde will künftig entschiedener gegen aggressive Bettelei vorgehen. Auch das Abspielen von Musik im öffentlichen Raum wird stärker reglementiert. Der Senat hat sich am Dienstag auf ein entsprechendes Vorgehen verständigt. Ein 30 Jahre altes "Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung" im Bremer Stadtgebiet soll entsprechend geändert werden. In der neuen Form gilt es voraussichtlich ab 1. Juni, sofern die Bürgerschaft in ihrer Mai-Sitzung zustimmt. Die Politik setzt mit der Reform eine Vereinbarung um, die Anfang April am "Runden Tisch" mit Innenstadtakteuren getroffen worden war.
Was ändert sich konkret?
Bisher waren die Bestimmungen zur Bettelei sehr kurz und allgemein gehalten. Grundsätzlich ist und bleibt das Betteln legal – es sei denn, man spannt Kinder dafür ein oder bedrängt Passanten. Zusätzlich werden aber nun weitere Ausschlusskriterien in das Ortsgesetz eingebaut. Nicht erlaubt ist das Betteln künftig im Bereich von Gaststätten, wobei vor allem die Außengastronomie eine Rolle spielt. Auch in Bussen und Straßenbahnen darf bald niemand mehr um Geld angegangen werden. Untersagt wird die Bettelei zudem in "organisierter und bandenmäßiger Form".
Neu ins Ortsgesetz aufgenommen wird außerdem eine Passage zum Abspielen von Musik im öffentlichen Raum. Hier sah die Innenbehörde Handlungsbedarf, weil es insbesondere mit laut wummernden Bluetooth-Boxen immer mehr Ärger gibt. Solche und andere Tonwiedergabegeräte dürfen künftig "nur in solcher Lautstärke betrieben oder abgespielt werden, dass andere nicht erheblich belästigt oder gestört werden", wie es im Gesetzestext heißt. Für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr gilt in der Nähe von Wohngebäuden ein grundsätzliches Verbot – es sei denn, das Gerät ist so leise eingestellt, "dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann".
Was gilt für Straßenmusiker?
Am "Runden Tisch" wurde eigentlich vereinbart, auch die Regeln für handgemachte Straßenmusik zu verschärfen. Bisher gilt: Musikanten müssen spätestens nach 30 Minuten den Standort wechseln – wobei der nächste so weit entfernt sein soll, dass man am ursprünglichen Darbietungsort nichts mehr mitbekommt. Dabei bleibt es nun auch. Der Innenbehörde schwebte vor, die Auftritte der Straßenmusiker immer nur zur vollen Stunde starten zu lassen. Das hätte die Kontrolle des 30-Minuten-Limits erleichtert. Außerdem sollte gelten, dass nach einem Auftritt nicht gleich der nächste Musiker am gleichen Ort loslegen darf. Solche Vorschriften wären aus Sicht der Linken jedoch zu weitgehend gewesen. Fraktionschef Nelson Janßen sagte dem WESER-KURIER: "Ich kenne keine Großstadt, die das so restriktiv handhabt. Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen."
Welche Reaktionen gibt es?
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kann mit dem jetzt gefundenen Kompromiss nach eigenen Worten gut leben. Das reformierte Ortsgesetz stelle "eine Erleichterung für all diejenigen Gastronomen dar, die verhindern möchten, dass ihre Gäste an den Tischen angebettelt werden". Die Wirte müssten nun nicht mehr auf ihr Hausrecht pochen, der städtische Ordnungsdienst könne Verstöße in eigener Zuständigkeit sanktionieren. Die Bremer Gastro-Gemeinschaft (BGG) begrüßt die Verständigung nach den Worten ihres Geschäftsführers Thorsten Lieder ebenfalls. Bedauerlicherweise habe aggressive und wiederholte gruppenweise Bettelei in der Außengastronomie zugenommen. Wenn Gäste sich in solchen Situationen nicht mehr wohlfühlten, schädige das letztlich die Wirte. "Zur Stärkung der Bremer Innenstadt ist dies vor der Sommersaison ein großer Erfolg", meint auch Carolin Reuther von der City-Initiative. Sie dankt ausdrücklich dem Innensenator, der die Änderungen ermöglicht habe.