Droht nach der Niederlage der Bundesregierung in Karlsruhe ein ähnliches Debakel in Bremen? Diese Sorge treibt die rot-grün-rote Koalition in der Hansestadt um, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 und die Umschichtung von Corona-Kreditermächtigungen in einen Klimafonds für nichtig erklärt hat.
In Bremen liegen die Dinge finanztechnisch zwar etwas anders, doch es gibt Analogien zum Bund. Im Frühjahr hatte die Bürgerschaft einen kreditfinanzierten Nachtragshaushalt im Volumen von drei Milliarden Euro beschlossen. Der größte Teil (2,5 Milliarden Euro) soll bis einschließlich 2027 in Investitionen für den Klimaschutz fließen. Damit ist auch schon das größte Problem benannt. Die Karlsruher Richter monieren nämlich die „faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren“. Dies verstoße gegen das Prinzip der Jährlichkeit von Etats. Soll heißen: Das Parlament übt sein Budgetrecht jeweils für ein Haushaltsjahr aus (in Bremen sind Zweijahreszeiträume üblich). Einen Sondertopf zu beschließen, aus dem sich die Regierung über einen deutlich längeren Zeitraum bedienen kann, ist mit diesem Prinzip nicht vereinbar.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion klagt aktuell vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen den Nachtragshaushalt 2023. Ihr Haushälter Jens Eckhoff sieht seinen Standpunkt durch das Karlsruher Urteil gestärkt. „Haushaltstricks wie das Ansparen von Krediten aus einem Krisenjahr für Folgejahre oder die Finanzierung nicht krisenbedingter Ausgaben aus Notkrediten sind verfassungswidrig“, so Eckhoff. Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) äußerte sich zurückhaltend. Er kündigte eine „sorgfältige Auswertung der Urteilsbegründung“ an. Der Bremer Finanzwissenschaftler Rudolf Hickel rechnet durchaus mit Folgen für das kleinste Bundesland. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richte sich „grundsätzlich gegen die Einrichtung der Sonderfonds“, die mehrere Länder in jüngerer Zeit beschlossen haben.