Den einen gelten sie als „Gärten des Grauens“, den anderen als pflegeleichte Alternative zur klassischen Gestaltung: Schottergärten. Gegen diese Art der Flächenversiegelung mit grauem Gestein oder Kies will Bremen entschiedener vorgehen. Als Teil eines sogenannten Begrünungsortsgesetzes sollen größere Schotterflächen im Garten nicht nur grundsätzlich untersagt werden. Geplant ist auch eine Verpflichtung, bestehende Anlagen bis Ende 2026 wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen. Bei Appellen will es die Umweltbehörde nicht belassen. Es sind Kontrollen geplant.
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