Veranstalter, Diskothekenbetreiber und Hoteliers in Bremen begrüßen die stufenweise Abschaffung der meisten Corona-Auflagen. In drei Schritten sollen bis zum 20. März alle „weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens“ zurückgenommen werden, heißt es in dem Beschluss, den die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch getroffen hat. Möglich werden die Lockerungen, weil Experten erwarten, dass die Omikron-Welle bald abflachen wird.
In Bremen geschieht das schon. In der Stadt hat sich die Inzidenz innerhalb von zwei Wochen von mehr als 1500 fast halbiert. „Wir schätzen die Zahlen so ein, dass es sich hier um einen echten Rückgang handelt, der sich jetzt deutlich zeigt“, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Gesundheitsbehörde.
Bremen, bei der Konferenz vertreten durch Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), wird genau wie Niedersachsen keine Öffnungsschritte vorziehen, sondern sich an die bundesweiten Beschlüsse halten. In einem ersten Schritt gibt es weitere Erleichterungen für den Einzelhandel. Der Zugang zu den Geschäften soll wieder für alle Personen ohne Kontrollen, aber weiterhin mit Maske möglich sein. Auch private Feiern und Treffen für Geimpfte und Genesene sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich.
In einem zweiten Schritt dürfen vom 4. März an Hotels, Restaurants und Gaststätten nach der 3G-Regelung verfahren. Sie löst die 2G-Regel ab. „Das tut der Branche gut“, sagt Markus Griesenbeck, Geschäftsführer von Atlantic Hotels, „wir haben seit dem ersten Lockdown Sonderopfer gebracht.“ Aktuell liege die Auslastung der Stadthotels in der Atlantic-Gruppe bei rund 30 Prozent, „ohne Corona wären es 60 Prozent“.
Noch größer ist der Fortschritt für Clubs und Diskotheken. Sie sind seit zwei Jahren fast durchgehend zu. „Wir sind heiß darauf, wieder loslegen zu können“, sagt Bülent Ünal, Geschäftsführer des La Viva auf der Disco-Meile. Die Lockerungen seien einerseits ein „großer Schritt“, andererseits mit Blick auf die Regelungen im europäischen Ausland auch „überfällig“.
Mit der geplanten 2G-Plus-Regel könne man zum Auftakt leben, so Ünal weiter. Wichtig sei, dass sobald wie möglich auch andere Einschränkungen fielen. „Und das heißt für unsere Branche: auch ohne Abstand und ohne Maske.“ Die Erfahrungen während der kurzen Öffnungsphase von Oktober bis Weihnachten hätten gezeigt, dass Diskothekenbesuche keine Infektionstreiber gewesen seien, sagt Ünal.
Lockerungen gibt es auch für Großveranstaltungen. In Hallen sollen maximal 6000 geimpfte und genesene Besucher bei einer Auslastung von 60 Prozent erlaubt sein, bei Freiluftveranstaltungen 25.000. Für Werder heißt das: Am Sonnabend im Heimspiel gegen den FC Ingolstadt sind ein weiteres Mal 10.000 Zuschauer erlaubt, im nächsten Heimspiel gegen Dynamo Dresden am 6. März sind es 25.000. Und für das Spiel gegen Darmstadt 98 am 19. März hoffen die Verantwortlichen auf ein volles Haus.
Vielleicht gibt es noch kurzfristig die Chance auf 25.000 Zuschauer im Weserstadion. „Wenn andere Länder sich anders entscheiden, behalten wir uns vor, die Sache auch noch einmal neu zu bewerten“, sagte Bovenschulte mit Blick auf Sachsen und Bayern. In diesen beiden Bundesländern sind an diesem Wochenende bis zu 25.000 Fans erlaubt. In anderen Ländern wird darüber nachgedacht.
Auch für Schausteller sind die Beschlüsse der Konferenz von Vorteil. Vom 8. bis 24. April soll die Osterwiese stattfinden. „Der reguläre Volksfestkalender muss wieder in Kraft gesetzt werden“, sagt Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, „zwei Jahre mit faktischem Berufsverbot, am Tropf des Staates, das muss nun endlich vorbei sein.“
Erleichtert reagieren auch die Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche. „Das, was jetzt kommt, ist der richtige Weg“, sagt Jens Wehrenberg, Verkaufsleiter beim Geschmackslabor, das Catering für Privatfeiern mit 25 Personen genauso liefert wie für Konzerte und Messen mit mehreren Tausend Besuchern. Wichtigster Punkt für Künstler, Veranstalter und Gäste sei Planungssicherheit, „darauf müssen wir uns jetzt verlassen können“.
In einem dritten Öffnungsschritt vom 20. März an sollen alle Maßnahmen fallen, die über den sogenannten Basisschutz hinausgehen. Das heißt aber nicht, dass alle Auflagen nichtig sind. Masken im Öffentlichen Personen-Nahverkehr oder Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten auch nach dem 20. März.