Eigentlich hat man im Haus von Bausenatorin Maike Schaefer beim Wohngeld fast alles richtig gemacht. Als klar war, dass sich die Zahl der Berechtigten durch die Neufassung des Gesetzes vervielfachen wird, hat man 47 neue Stellen ausgeschrieben und sogar eine eigene Stelle für die Erstanträge eingerichtet. Im Bundesrat bemühte man sich, gemeinsam mit den Länderkolleginnen und -kollegen das Verfahren zu vereinfachen und zu verschlanken - und scheiterte am Desinteresse der Sozialdemokraten im Bund und auch in Bremen. So zumindest die Darstellung der Behörde. Als dann auch noch die bundesweite Software schadhaft war, hat man lieber den Not-Aus-Schalter gedrückt, statt falsche Bescheide auszustellen. Gute Entscheidung.
Soll das Verwaltungsgericht also die Behörde in jedem Fall vom Vorwurf der Untätigkeit freisprechen? Wohl auch nicht. Denn wenn Antragsteller seit mehr als einem Jahr warten, kann man nicht nur auf den Bund zeigen. Dann liegt wohl auch in Bremen eine Teilschuld am Verdruss der Bedürftigen vor.