Dass es an Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Hauptbahnhof, in Vegesack oder seit Kurzem auch in Gröpelingen Überwachungskameras der Polizei gibt, dürfte hinlänglich bekannt sein. Doch auch an anderen Stellen im öffentlichen Raum der Stadt gibt es Videokameras. An 112 Standorten, um genau zu sein. Und aller Wahrscheinlichkeit nach werden schon bald weitere hinzukommen.
Wo die öffentlichen Überwachungskameras installiert sind, ist kein Geheimnis. Auf der Homepage des Senators für Finanzen gibt es unter dem Link https://www.standorte-videoueberwachung.bremen.de/standortuebersicht-1467 eine Auflistung aller Adressen. Das Ganze alphabetisch geordnet – von A wie A281, Schrägseilbrücke in Woltmershausen, bis W wie Wilhelm-Wagenfeld-Schule in Huchting.
In dem Verzeichnis finden sich markante Kreuzungen wie Am Brill oder Am Stern, neuralgische Verkehrspunkte wie der Utbremer Tunnel oder die B 75 in Huchting, Schulen, Krankenhäuser, Theater oder das Jobcenter. Die Discomeile ist gleich dreimal vertreten, die Bürgerschaft zehnmal, das Haus des Reichs, Sitz des Finanzsenators, sogar 19-mal.
Aufgeführt werden auch Polizeireviere, aber lange nicht alle Liegenschaften der Polizei. „Um die Sicherheit unserer Überwachungsstruktur zu schützen, werden hier weder die konkreten Standorte noch die Anzahl der Kameras genannt“, erklärt Nastasja-Klara Nadolska, Sprecherin der Polizei. Vor Ort werde aber mit Hinweisschildern auf die überwachten Bereiche hingewiesen.
Zugriff hat die Polizei rund um die Uhr auf ihre eigenen Kameras – zu deren exakter Zahl schweigt sich die Behörde aus taktischen Gründen aus – sowie auf die Überwachungskameras des Amtes für Straßenverkehr (ASV). Mit diesen Kameras beobachtet die Straßenbehörde an fünf Standorten die Verkehrsflüsse, die Aufnahmen werden nicht gespeichert. Die Verantwortung für den Betrieb dieser Kameras liege beim ASV. Aber die Polizei habe Zugriff auf die in Echtzeit übertragenen Bilder, erläutert Nadolska. „Diese Kameras werden aber nicht zur dauerhaften Beobachtung eingesetzt, sondern können nur bei relevanten Ereignissen eingesehen werden.“
Die Videoüberwachung verfolge mehrere Ziele. Zum einen soll sie potenzielle Täter abschrecken und so die Bevölkerung vor Straftaten schützen. Zum anderen dienen die Kameras der Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. „Vor Ort eingesetzte Kräfte können auf diese Weise zielgerichteter und schneller zum Geschehen geführt werden, um einen möglichen Schaden zu verhindern.“ Nicht zuletzt, so Nadolska, führe die Videoüberwachung zu einer Entlastung der Mitarbeiter der Polizei.
Ihre eigenen Überwachungskameras hat die Polizei rund um die Uhr im Blick. Speziell für diese Aufgabe eingewiesene Mitarbeiter können so bei relevanten Beobachtungen sofort alle erforderlichen Maßnahmen einleiten oder im Falle eines Hinweises auf Straftaten oder Gefahren umgehend Aufklärung betreiben. Dafür sind die Kameras schwenkbar und können in hoher Auflösung an mögliche Tatorte heranzoomen. Die Aufnahmen der polizeieigenen Kameras werden spätestens nach einem Monat gelöscht, soweit sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind.
Auch im Viertel bald Kameras
Zuwachs an Kameras könnte es bald auch im Viertel geben. Hier wird im Zusammenhang mit dem SPD-Vorstoß zur gezielten Videoüberwachung von Haltestellen der Bremer Straßenbahn AG über Kameras im Bereich der Brunnenstraße diskutiert. Die Polizei befände sich hierzu aber noch in der "Konzeptionsphase", sagt Nadolska. "Zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen ist unter anderem die Beteiligung politischer Gremien erforderlich." Deshalb stünde der genaue Standort der geplanten Videoüberwachung noch nicht fest.
Einbezogen in die Installation von Kameras zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist stets die Bremer Datenschutzbehörde. Sie wird informiert, gibt Stellungnahmen ab, kann aber keine Entscheidungen treffen. Unter welchen Bedingungen Kameras erlaubt sind, regeln Gesetze, im Fall der Polizei das Bremische Polizeigesetz, erklärt Steffen Bothe, derzeit kommissarischer Leiter der Behörde. „Wir prüfen, was der Grund für die Kameras ist, was damit erreicht werden soll, ob sie dafür als Mittel geeignet sind und geben dazu dann unser Statement ab.“
Dass es Fälle gibt, in denen Bremens Datenschutz Videokameras nicht als das geeignete Mittel für den Zweck ihrer Installation hält, zeigten zuletzt die Diskussionen über die mobilen Überwachungskameras der Polizei bei Festivitäten wie Freimarkt oder Weihnachtsmarkt. „Wir haben über Jahre hinweg so viele Kameras aufgestellt, aber die Kriminalität ist deshalb nicht zurückgegangen“, konstatiert Bothe. Er findet deshalb eine Evaluierung lohnenswert. „Was genau haben die Kameras gebracht? Gerne auch im Vergleich mit anderen Städten.“