Der Sommer naht – und damit auch die Hauptsaison der Autoposer. Für Anwohner in der Nähe des Sielwalls hat sich die Aussicht auf ruhige Abende und Nächte verschlechtert: Wie berichtet, ist die Sperrung der Kreuzung an den Wochenenden nach rund drei Jahren aufgehoben – und dabei wird es auch bleiben. Die Verkehrsbehörde bekräftigt in einer Vorlage für die am Donnerstag tagende Fachdeputation, keine rechtliche Grundlage für Sperrungen in diesem Bereich zu sehen.
Auf Anfrage der CDU, die sich zuletzt – ebenso wie die Grünen – für eine erneute Sperrung der Kreuzung ausgesprochen hat, argumentiert die Behörde ausführlich mit der Straßenverkehrsordnung. Demnach sind Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur bei einer "qualifizierten Gefahrenlage" möglich. Eine solche Gefahrenlage hatte die Verkehrsbehörde, damals unter Leitung von Senatorin Maike Schaefer (Grüne), im Jahr 2021 ausgemacht.
"Keine belastbare Datenlage" für Sperrung
Laut Vorlage wurde die Gefahr folgendermaßen begründet: Das hohe Verkehrsaufkommen in den Wochenendnächten führe regelmäßig dazu, dass die Kreuzung nicht geräumt werden könne. Die Folge seien Konflikte und Gefahrensituationen zwischen dem Kfz-Verkehr und dem querenden Fußverkehr. Für diese Begründung gibt es nach Ansicht der neuen Ressortleitung "keine belastbare Datenlage". Erste Hinweise auf die mangelnde Grundlage habe man im November 2023 erhalten, heißt es in der Vorlage. Anschließend erfolgte demnach eine vertiefte Prüfung.
Für einen Nachweis der Gefahrenlage bräuchte es nach Ansicht des Ressorts Belege durch Verkehrszählungen, eine Kennzeichenerfassung der Fahrzeuge und Geschwindigkeitsmessungen, die jedoch fehlten. Diese Daten könnten rechtssicher auch nur in der Ausgangssituation erhoben werden – also bei einer nicht gesperrten Kreuzung. Ein weiteres Problem ist der Vorlage zufolge, dass die Sperrung mit einer Vielzahl von Verkehrsschildern und Zusatzzeichen erklärt werden musste, die über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgingen. Die Erklärungen zur zeitlichen Einschränkung waren dem Ressort zufolge "so kompliziert und unverständlich formuliert, dass der Regelungsinhalt nicht auf den ersten Blick verstanden und damit befolgt werden kann."
Über die Gefahrenlage hinaus gibt die Behörde zudem die Verhältnismäßigkeit zu bedenken. Bei der Sperrung der Sielwall-Kreuzung handele es sich "um den schwerstmöglichen Eingriff in den Straßenverkehr". Dieser ist nach Ansicht der Behördenvertreter problematisch, weil es mildere Mittel gebe. Verbotenen Lärmbelästigungen durch unnützes Hin- und Herfahren, in der öffentlichen Diskussion auch als Autoposer-Problem bekannt, könnte mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung begegnet werden.
Zudem verweist die Behörde darauf, dass in dem Bereich bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h existiert – also ein weiteres milderes Mittel. Eine Sperrung der Kreuzung sei unverhältnismäßig, "weil dadurch die Benutzung der Straßen für den gesamten Verkehr entzogen wird, obwohl es nur vereinzelt zu Verbotsverstößen kommt." Gegen Autoposer am Sielwall wird das Innenressort laut Vorlage verstärkt mit Zivilfahrzeugen und Geschwindigkeitsmessgeräten vorgehen. Das Verkehrsessort werde "unterstützend tätig" und prüfe derzeit, "inwiefern das Amt für Straßen und Verkehr gegen Poserinnen und Poser zusätzlich Untersagungsverfügungen erlassen kann".