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Gesundheit Wenn Arzneimittel knapp werden: Das raten Apotheken in Bremen

Feiertage, Lieferengpässe, geschlossene Praxen: Viele Menschen sind dauerhaft auf Arzneimittel angewiesen. Was sie vor den Feiertagen beachten sollten und was die Einführung des E-Rezepts ab Januar bedeutet.
18.12.2023, 05:00 Uhr
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Wenn Arzneimittel knapp werden: Das raten Apotheken in Bremen
Von Sabine Doll
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In wenigen Tagen ist es so weit: Weihnachten, die sogenannte Zeit zwischen den Jahren, Silvester und Neujahr stehen an. Wer regelmäßig Rezepte benötigt, sollte spätestens jetzt prüfen, ob der Vorrat über die Feiertage reicht, raten Apotheken in Bremen und Niedersachsen. 

Was ist der Grund für die Empfehlung? Über die Feiertage gibt es auch Notdienst-Apotheken und ärztliche Bereitschaftsdienste?

„Einige Arztpraxen haben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Benötigte Rezepte sollten daher rechtzeitig besorgt und in der Apotheke eingelöst werden“, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. Darauf weist auch der Präsident der Bremer Kammer, Klaus Scholz, hin. Patienten, die dauerhaft auf Medikamente angewiesen seien, sollten die Schließzeiten der Arztpraxen im Blick haben, um auch die jeweiligen Notdienste zu entlasten. Patienten, die sich bereits Rezepte besorgt haben, sollten zudem auf die Fristen für das Einlösen von Rezepten achten – denn diese gelten nicht unbegrenzt.

Wie lange kann ein Rezept eingelöst werden?

Während Privatrezepte laut Scholz in der Regel drei Monate gültig sind, beträgt die Gültigkeitsdauer von Rezepten für gesetzlich Versicherte 28 Tage – „ab dem Datum der Ausstellung“, betont der Kammer-Präsident. In Papierform handelt es sich hierbei um die rote beziehungsweise rosafarbene Variante. „Ein grünes Rezept hat kein Ablaufdatum, da es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung des Arztes handelt. Hier geht es dann um Arzneimittel, die generell nicht verschreibungspflichtig – jedoch apothekenpflichtig – sind“, so der Apotheker.

Gelten die Fristen auch für elektronische Rezepte?

„Die Fristen sind genauso wie beim herkömmlichen Papierrezept. Rezepte für Privatversicherte sind aber aktuell noch nicht als E-Rezept möglich“, betont Scholz.

Ab 1. Januar 2024 wird das E-Rezept Pflicht – was bedeutet das?

Das E-Rezept wird damit für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend etabliert, Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patienten haben drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: unter anderem per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), wobei der Rezept-Code in der Praxis auf die Versichertenkarte gespeichert und in der Apotheke per Kartenlesegerät abgerufen wird. 

Der zweite Weg funktioniert über die Smartphone-Anwendung (App) „E-Rezept“, die zuvor heruntergeladen werden muss. Auch hierfür braucht man eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) – und zusätzlich noch eine PIN, die man von der Krankenkasse bekommt.

Dritte Möglichkeit ist ein Papierausdruck, der in der Praxis ausgestellt wird. Darauf befindet sich ein Code, der in den Apotheken ausgelesen wird. Bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2024 gab es die Möglichkeit, E-Rezepte in Praxen auszustellen und in Apotheken einzulösen. Bundesweit hatten jedoch Ärzte immer wieder kritisiert, dass die Technik nicht ausgereift sei. Technische Probleme verzögerten die flächendeckende Einführung des E-Rezepts immer wieder. Zuständig für die Einführung ist die halbstaatliche Firma Gematik.

Werden in Bremer Apotheken bereits E-Rezepte von Versicherten eingelöst?

Die Apotheken im Land Bremen seien alle auf die Nutzung des E-Rezepts eingestellt und technisch entsprechend aufgestellt, sagt Kammer-Präsident Scholz. „Nach unserer Wahrnehmung, die auf stichprobenartigen Nachfragen bei unseren Mitgliedern beruht, ist die Nutzung stark davon abhängig, wie viele Arztpraxen im Umfeld bereits das E-Rezept einsetzen.“ Der Anteil erreiche in manchen Apotheken bereits zehn Prozent und steige langsam an. Eine statistisch belastbare Zahl, wie oft ein E-Rezept eingereicht werde, können die Kammer derzeit nicht nennen.

Gibt es weiterhin Lieferengpässe bei Arzneimitteln?

Laut Scholz sind derzeit etwa 500 Medikamente betroffen. Nach Angaben der niedersächsischen Kammer bestehen Engpässe insbesondere bei Antibiotika für Kinder und Erwachsene, Antidepressiva, Blutdrucksenkern oder Asthmamitteln. „Bei den Antibiotikasäften für Kinder werden aktuell durch die Möglichkeiten der Beschaffung im Ausland und die Vorgaben der Bundesregierung zur Bevorratung an den Großhandel Engpässe vermieden“, so Scholz. „Ansonsten gibt es für Kinderarzneimittel eine Dringlichkeitsliste.“

Alle Arzneimittel auf dieser Liste dürften bei Nichtverfügbarkeit „gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt“ ausgetauscht werden. Dies bedeute, dass erst nachgeschaut werden müsse, ob das nicht zur Verfügung stehende Kinderarzneimittel auf der Liste stehe und dann entsprechend reagiert werden könne.

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