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Bundesverfassungsgericht Welche Folgen das Urteil für Nicht-Geimpfte in Bremen hat

Der Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich sind mehr als 1200 Bremer Beschäftigte bislang nicht nachgekommen. Was den Betroffenen droht – und was sich die Arbeitgeber wünschen.
27.05.2022, 05:00 Uhr
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Welche Folgen das Urteil für Nicht-Geimpfte in Bremen hat
Von Felix Wendler

Was im großen Stil gescheitert ist, bleibt in bestimmten Bereichen bestehen: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat vergangene Woche die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Seit Mitte März sind Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich verpflichtet, sich gegen das Coronavirus immunisieren zu lassen. Durch das BVG-Urteil geraten diejenigen unter Druck, die auf eine Rücknahme der Impfpflicht gehofft hatten. Wie groß ist das Problem in Bremen? Was droht den Betroffenen? Was wünschen sich die Arbeitgeber? Ein Überblick.

Wie viele Beschäftigte sind in Bremen und Niedersachsen betroffen?

Der Bremer Gesundheitsbehörde wurden nach eigener Aussage bislang 2083 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet (Stand: 19. Mai). Davon seien mittlerweile 822 Meldungen widerrufen worden, erklärt Diana Schlee, Sprecherin im Gesundheitsressort. Jörn Moock, Leiter des Bremer Gesundheitsamtes, hatte bereits im April die Gründe für die Widerrufe genannt: In den meisten Fällen hätten sich die Betroffenen auf Aufforderung doch noch impfen lassen. Einige konnten ihm zufolge auch ein medizinisches Attest vorlegen, das sie von der Impfpflicht befreit. In welchen Bereichen die Ungeimpften konkret tätig sind, kann die Behörde nicht sagen. Älteren Schätzungen zufolge könnten etwa 60.000 Beschäftigte im Land Bremen von der Impfpflicht betroffen sein. In Niedersachsen waren Anfang Mai laut Angaben der Landesregierung etwa 11.000 Beschäftigte nicht oder nicht ausreichend geimpft. 

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Mit welchen Konsequenzen müssen Impfverweigerer rechnen?

Die Gesundheitsämter können unter bestimmten Umständen ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen. Sie können also zum Beispiel einem ungeimpften Krankenpfleger verbieten, auf einer Intensivstation Patienten zu betreuen. In Bremen ist das Schlee zufolge noch nicht passiert. Man habe zur Umsetzung der Impfpflicht zwei Fristen von jeweils vier und sechs Wochen eingeräumt. In dieser Zeit könnten die Beschäftigten ihren Impfschutz nachholen oder gegebenenfalls Atteste vorlegen. „Die zweite Frist läuft gerade aus, und dann werden die Gesundheitsämter die Einzelfälle prüfen“, so Schlee. Bislang habe noch kein Beschäftigter beim Gesundheitsamt persönlich vorsprechen müssen. Nach Ablauf der Frist werde „je nach Angabe von Gründen medizinisch oder juristisch geprüft“. 

Drohen Versorgungsengpässe durch Entlassungen und Kündigungen?

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass alle Beschäftigten sich impfen lassen“, sagt Timm Klöpper, Geschäftsführer der Convivo-Gruppe, die unter anderem in Niedersachsen und Bremen Pflegeeinrichtungen betreibt. Bundesweit habe die Impfquote bei den Convivo-Beschäftigten Ende März bei 86 Prozent gelegen – darunter fielen aber zum Beispiel auch die Haustechnik und die Verwaltung. In Bremen gebe es keine Convivo-Einrichtung mit einer großen Zahl ungeimpfter Beschäftigter. In anderen Teilen Deutschlands wäre die Versorgung der Bewohner laut Klöpper allerdings gefährdet, wenn Betätigungs- oder Betretungsverbote durchgesetzt würden. Eigentlich könne man es sich auch in Regionen mit hoher Impfquote nicht leisten, Mitarbeiter zu verlieren – vor allem Nachtwachen seien kaum zu ersetzen. Eine Durchsetzung der Impfpflicht  könne die stellenweise bestehende Personalknappheit verschärfen, sagte Bernd Meurer, Präsident des Berufsverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe geht nicht von einer Kündigungswelle aus.

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Was fordern die Arbeitgeber?

Klöpper wünscht sich „klare Verhältnisse“. Er befürchte, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen die Verantwortung auf die Träger abwälzen könnten. Auch der BPA fordert gesetzliche Klarstellungen zu arbeits- und haftungsrechtlichen Fragen – etwa, ob Pflegeheimen Regressforderungen drohen, wenn sie ungeimpfte Beschäftigte mit Tests und Maske einsetzten. Klöpper berichtet von einem Fall in einer niedersächsischen Einrichtung: Das Gesundheitsamt habe dem ungeimpften Mitarbeiter bestimmte Tätigkeiten untersagt, allerdings kein Betretungsverbot ausgesprochen. „Das brauchen wir aber, um arbeitsrechtlich tätig werden zu können“, sagt der Convivo-Geschäftsführer. In einem Schreiben an die Gesundheitsämter formuliert das Unternehmen die dringende Bitte, rechtzeitig über weitere Schritte der Behörden informiert zu werden – und sich dazu äußern zu dürfen.

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