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Polizeibeauftragte in den Bundesländern „Sie haben das Recht, sich zu beschweren“

Bremen bekommt einen unabhängigen Polizeibeauftragten als Ansprechpartner für Bürger, die sich von der Polizei falsch behandelt fühlen. In den meisten anderen Bundesländern wird dies anders gehandhabt.
10.04.2021, 05:00 Uhr
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„Sie haben das Recht, sich zu beschweren“
Von Ralf Michel

Wann der oder die Polizeibeauftragte in Bremen den Dienst als Ansprechpartner/in für Bürger und Mitarbeiter der Polizei antreten wird, ist nach wie vor offen. Die Regierungsfraktionen gehen von „irgendwann nach den Sommerferien“ aus. Aber sicher ist, dass die Stelle eingerichtet wird, der Beschluss dafür ist seit November 2020 in trockenen Tüchern. Was Bremen von den meisten Bundesländern unterscheidet, wie folgender Überblick zeigt:

Schleswig-Holstein: Seit Herbst 2016 gibt es eine „Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein“. Sie gehört nicht der Polizei an und untersteht keinem Ministerium, sondern ist „Hilfsorgan des Parlaments“ und wird als solches vom Parlament für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Berlin: Die rot-rot-grüne Landesregierung hat einen „Polizei- und Bürgerbeauftragten“ beschlossen. Die neue Beschwerdestelle soll bis zu 20 Mitarbeiter haben und ihre Arbeit im ersten Halbjahr 2021 beginnen.

Hamburg: Hier wollten die Grünen einen Polizeibeauftragten, konnten sich damit aber nicht beim Koalitionspartner SPD durchsetzen. Es bleibt bei einer „Beschwerdestelle der Polizei“, angesiedelt beim Polizeipräsidenten. Die Beschwerdestelle hat 18 Mitarbeiter.

Niedersachsen: Am Innenministerium angedockt, gibt es seit 2014 eine „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“.

Nordrhein-Westfalen: Das Kabinett hat 2019 den ersten Polizeibeauftragten des Landes bestellt. Er ist aber nur Ansprechpartner für die rund 54.000 Beschäftigten der Polizei. Für die Bürger bleibt das normale „Beschwerde-Management“ der Polizei.

Hessen: Der Landtag hat im Dezember 2020 beschlossen, die Stelle eines Polizeibeauftragten zu schaffen.

Rheinland-Pfalz: Es gibt eine Bürgerbeauftragte, die zugleich auch als „Beauftragte für die Landespolizei“ für Beschwerden von Bürgern zuständig ist.

Saarland: Es gibt einen Bürgerbeauftragten, der am Innenministerium angedockt ist. Für „Lob und Beschwerden“ der Bürger zur Polizei ist die Online-Wache gedacht. Eingänge gehen an die Dienststelle für Disziplinarangelegenheiten.

Baden-Württemberg: Seit 2017 unterstützt ein Bürgerbeauftragter den „Dialog der Bürger mit der Polizei“.

Bayern: Die Grünen haben im November 2020 einen Polizeibeauftragten beantragt. Der Vorstoß hat keine Chance auf Realisierung – CSU, Freie Wähler und FDP sind ausdrücklich gegen diese Stelle.

Mecklenburg-Vorpommern: Das Kabinett hat die Stelle eines Polizeibeauftragten beschlossen, die beim bereits bestehenden Bürgerbeauftragten angesiedelt sein wird. Dieser Polizeibeauftragte ist aber ausschließlich für die Polizeibeschäftigten zuständig.

Sachsen-Anhalt: Die einzelnen Polizeiinspektionen des Bundeslandes haben zentrale Beschwerdestellen für die Bürger eingerichtet. Motto: „Fühlen Sie sich ungerecht behandelt? Sie haben das Recht, sich zu beschweren.“

Brandenburg: Die Stelle eines Polizei- und Bürgerbeauftragten steht im rot-schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Der Innenminister hat im November 2020 einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.

Sachsen: Die „Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei“ ist gleichermaßen für Bürger wie für Polizeimitarbeiter gedacht.

Thüringen: Seit 2017 gibt es beim Innenministerium eine „Polizeivertrauensstelle“. Sie ist keine Beschwerdestelle im engeren Sinne, von hier werden Beschwerden an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet. Zudem gibt es in Thüringen einen Bürgerbeauftragten. Er hat sich im Oktober 2020 für die Einrichtung eines unabhängigen Landespolizeibeauftragten ausgesprochen. Hintergrund seiner Forderung war der Vorwurf, es gäbe rechtsextremistische Tendenzen in Reihen der Polizei.

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