Unter großem Medieninteresse begann am Montag der letzte Verhandlungstag im Prozess um die mutmaßlich gewaltsame Tötung eines 47-jährigen Mannes aus der Bremer Neustadt. Mittags fiel das Urteil: Einer der Angeklagten wurde zu zwölf Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt. Ein zweiter Angeklagter wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.
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Vor dem Urteil standen am Morgen zunächst die beiden Plädoyers der Verteidiger des dritten Angeklagten auf dem Programm. Wie erwartet forderten auch sie einen Freispruch für ihren Mandanten. Die Verteidigung der beiden anderen Angeklagten hatte dies bereits am Freitag getan, die Staatsanwaltschaft dagegen hatte auf eine Verurteilung des Trios wegen gemeinschaftlichen Totschlags plädiert.
Der Prozess begann im Februar 2023 vor dem Landgericht Bremen. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten beim Auftakt noch Mord aus Habgier vor, inzwischen geht sie von Totschlag aus und fordert lange Haftstrafen. Die drei Männer sollen im April 2020 den 47-Jährigen festgehalten, beraubt und aus Habgier getötet haben.
Ein solches Urteil kommt aus Sicht der Verteidigung nicht infrage. Die individuelle Tatbeteiligung der drei Männer sowohl an der Tötung des 47-Jährigen als auch an der anschließenden Zerstücklung und Beseitigung seiner Leiche sei völlig ungeklärt. Und für eine Verurteilung könne es für das Gericht eben nicht reichen, dass ihre Schuld überwiegend wahrscheinlich erscheine. Die Kammer müsse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon überzeugt sein, dass alle drei Männer als Täter oder als Gehilfen an einem Tötungsdelikt beteiligt waren. Da daran aber auch nach weit über einem Jahr Verhandlungsdauer nicht völlig abseitige Zweifel bestünden, müsse die Entscheidung zugunsten der Angeklagten ausfallen, argumentierte einer der Verteidiger.
Entschädigung für Angeklagten gefordert
Beide Anwälte betonten zudem, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich Methoden bedient hätten, die "keinen Platz in einem rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren haben". Ihre Mandanten seien vorsätzlich getäuscht worden, ein ebenso "würdeloser wie beschämender Vorgang".
Außer dem Freispruch forderten die Anwälte Entschädigungszahlungen für die Zeit, die ihr Mandant in Untersuchungshaft verbringen musste.