Der Prozess im Bremer Landgericht gegen die drei Männer, denen vorgeworfen wird, am 1.1. 2017 den 15-jährigen Syrer Odai K. in Lüssum totgeschlagen zu haben, sollte an diesem Montag eigentlich in die Schlussphase gehen. Geplant war, dass die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Angehörigen von Odai, die als Nebenkläger auftreten, ihre Plädoyers halten. Am Mittwoch, 23. Januar, sollten die Plädoyers der Verteidigung folgen.
Dieser Plan ist nun hinfällig, weil einer der Anwälte der Angeklagten beantragte, weitere Zeugen anzuhören. Die Kammer gab dem Antrag statt. Inhaltlich geht es um die Frage, ob die Ärzte, Operateure und Pfleger, die Odai in der Neujahrsnacht behandelt hatten, an seinem Körper Hämatome festgestellt hatten oder nicht. Laut dem Anwalt gebe es Aussagen, dass das medizinische Personal lediglich das Schädel-Hirn-Trauma des Opfers, aber keine Blutergüsse an seinem Körper festgestellt hatten. Das sei ein Hinweis dafür, dass die Angeklagten - anders als von der Anklage dargestellt - nicht mehr auf den Jugendlichen eingetreten hätten, nachdem dieser schon am Boden lag.
Die Zeugen müssen nun vorgeladen und gehört werden. Das Urteil in diesem Prozess wird voraussichtlich erst im Februar gefällt.