Endspiel in Leipzig: Dienstag wird dort am Bundesverwaltungsgericht der Rechtsstreit Bremens mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) über zusätzliche Polizeikosten verhandelt. Bislang steht es in dieser Auseinandersetzung 1:1. Vor dem Verwaltungsgericht bekam die DFL im Mai 2017 Recht, ein Jahr später, im April 2018, vor dem Oberverwaltungsgericht dann das Land Bremen. Das Bundesverwaltungsgericht ist nun die letzte Instanz, die darüber entscheidet, ob die DFL sich an den zusätzlichen Kosten für den Polizeieinsatz bei sogenannten Hochrisikospielen beteiligen muss. Dabei geht es zwar allein um die Rechtmäßigkeit eines Bremer Gebührenbescheides, doch dem Urteil der Bundesrichter kommt grundsätzliche Bedeutung für ganz Fußballdeutschland zu.
Ausgangspunkt für den seit fast vier Jahren andauernden Streit war eine Rechnung Bremens über 425 718,11 Euro an die DFL, ausgestellt für die zusätzlichen Polizeikosten beim Nordderby von Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015. Das Spiel galt als Hochrisikospiel, das heißt, die Sicherheitsbehörden gingen davon aus, dass es rund um die Partie zu vermehrten Auseinandersetzungen zwischen den rivalisierenden Fangruppen kommen würde und außerdem die Gefahr von erheblichen Sachbeschädigungen in der Bremer Innenstadt bestand.
Um dagegen gewappnet zu sein, wurden deutlich mehr Polizisten eingesetzt als bei „normalen“ Spielen. Wo sonst 300 bis 600 reichen, waren es gegen den HSV 1000. Die dafür entstehenden Mehrkosten, und nur um die geht es in dem Rechtsstreit, stellte Bremen der DFL mit dem besagten Gebührenentscheid in Rechnung. Seither gibt es sechs weitere Fälle, für die Bremen Gebühren erheben will. Insgesamt geht es damit inzwischen um rund 2,3 Millionen Euro.
Mäurer: „Unsere Ausgangsposition ist gut"
Die DFL als Veranstalter der Fußballspiele dürfte nicht nur die Gewinne einstreichen, sondern müsse auch Verantwortung für die entstehenden Kosten tragen, argumentiert Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). „Es ist schwer nachvollziehbar, dass Hochrisikospiele in der Bundesliga jährlich hohe Einsatzkosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und Tausende von Überstunden für die Polizei verursachten, während die DFL einen erneuten Rekordumsatz von 4,42 Milliarden einfährt.“ In einem Interview mit der Deutschen Presseagentur sagte Mäurer am Wochenende, er fahre mit Zuversicht nach Leipzig. „Unsere Ausgangsposition ist gut. Aber es ist ein Musterverfahren. Und es ist Neuland. Von daher denke ich, es wird eine spannende mündliche Verhandlung. Moralisch und politisch ist es jetzt schon ein Erfolg.“ Denn die Umfragen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass immer mehr Menschen zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht angehen könne, dass die DFL von einem Rekordergebnis zum anderen jagt und der Steuerzahler dann aber allein für die Sicherheitskosten aufkommen soll. „Das ist eine maßlose Anspruchshaltung, die hier zum Ausdruck kommt“, so Mäurer.
Auch Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) hatte die DFL am Wochenende kritisiert. In einem Interview der „Rheinischen Post“ warf er der Liga vor, „dass nur ans Geld gedacht wird und man seine Schäfchen ins Trockene bringen will“. Tatsächlich habe der Profifußball genug Geld, um sich an den Sicherheitskosten zu beteiligen.
Die DFL sieht das anders. Sie hält die Bremer Kostenregelung für rechtlich nicht haltbar, den entsprechenden Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz gar für verfassungswidrig. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sei eine staatliche Kernaufgabe, die Erfüllung dieser Aufgabe hat demnach aus Steuermitteln zu erfolgen, und nicht etwa über Sonderabgaben oder Gebühren, sagt die DFL.
In erster Instanz war die Fußball Liga erfolgreich, das Verwaltungsgericht Bremen hob den strittigen Gebührenbescheid auf. Dieses Urteil kassierte jedoch ein Jahr später das Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren wieder ein. Die Klage der Deutschen Fußball Liga gegen den Gebührenentscheid wurde abgewiesen, allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen, wo das Verfahren nun am Dienstag fortgesetzt wird.
Verkündet wird das Urteil allerdings wohl erst am kommenden Freitag. Und auch damit dürfte das Ende der juristischen Fahnenstange noch nicht erreicht sein. Beiden Parteien steht anschließend der Weg vor das Bundesverfassungsgericht frei, um dort das Urteil der Richter aus Leipzig überprüfen zu lassen.