Der Verein „Al-Mustafa Gemeinschaft e.V.“ bleibt verboten. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte den schiitischen Moscheeverein Mitte März dieses Jahres verboten und den Schritt damit begründet, dass die „Al-Mustafa Gemeinschaft“ (AMG) der Terrororganisation Hisbollah nahestehe und als extremistisch eingestuft werden müsse. Sie richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, lehne zentrale Elemente der bestehenden völkerrechtlichen Ordnung ab und fördere Gewalt gegen den Staat Israel. „Das Verbot dieses Vereins ist daher zwingend notwendig“, hatte Mäurer seinerzeit argumentiert. Das Vermögen der AMG mit Sitz in der Barkhausenstraße in Woltmershausen wurde beschlagnahmt.
Im Vorfeld hatte es umfangreiche Ermittlungen gegeben. Im April 2020 waren die Räume des Vereins von der Polizei durchsucht worden, die AMG steht seit Jahren unter Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz.
Gegen das Verbot hatten Vorstände des Vereins geklagt. Der Senat des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) habe diese Klage jetzt zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen, sagte der Sprecher des OVG, Friedemann Traub. Die Begründung für diese Entscheidung liege aber noch nicht vor, sie werde innerhalb der nächsten Wochen folgen.