Nicht das Urteil ist am Prozess um den 24-jährigen Motorradfahrer aus Bremen das Besondere, sondern die Anklage, schreibt Redakteur Ralf Michel im Kommentar.
Am Ende sind es zwei Jahre und neun Monate Gefängnis für den 24-jährigen Motorradfahrer aus Bremen, der mit seinen Videos auf Youtube deutschlandweit traurige Berühmtheit erlangt hat. Das klingt wenig angesichts der lebenslangen Haftstrafe, die mit der ursprünglichen Mordanklage im Raum stand. Aber so ist das vor Gericht – geprüft wird immer der Einzelfall. Und in diesem lag nach Überzeugung der Richter nicht mehr vor als eine fahrlässige Tötung.
Doch besonders in diesem Verfahren ist nicht das Urteil, es ist die Anklage. Die lautete zunächst auf Mord, und als sich dies nicht halten ließ, immerhin noch auf Totschlag. Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, mit seiner riskanten Fahrweise billigend den Tod anderer in Kauf genommen.
Auch dafür hat es nicht gereicht, aber der Denkansatz ist richtig angesichts dessen, was sich auf Deutschlands Straßen und anschließend auf Youtube tummelt. Da rasen Motorradfahrer durch nächtliche Straßen, verfehlen um Haaresbreite Fußgänger und Radfahrer, provozieren lebensgefährliche Unfälle... Und verdienen mit ihren selbst gedrehten Videos darüber zu allem Überfluss auch noch Geld?
Juristisch ist all dies offensichtlich schwer zu fassen. Unerträglich bleibt es trotzdem. Immerhin – in Berlin wird derzeit gegen zwei Männer verhandelt. Ein ähnlicher Fall, die beiden sollen bei einem Autorennen einen unbeteiligten Dritten totgefahren haben. Auch sie sind wegen Mordes angeklagt. Die Luft wird dünner für derartige Raser, nicht nur in Bremen. Gut so.