Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bremen hat sich bislang nicht der Forderung angeschlossen, dass Lehrkräfte nach den Osterferien generell nur noch mit einer Corona-Schutzimpfung Präsenzunterricht gestalten sollen. Der Vorschlag war zu Ende der Osterferien in neun Bundesländern von verschiedener Seite geäußert worden, unter anderem von der GEW in Berlin und dem Deutschen Beamtenbund. Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann, hatte darauf gedrungen, dass Unterricht in der Schule ab einer Inzidenz von 50 nur im Wechselbetrieb stattfinden darf, solange nicht alle Lehrkräfte geimpft sind. „Wir sind in diesen Fragen genauso uneins, wie viele andere Verantwortliche“, gestand Barbara Schüll vom Vorstand der GEW in Bremen auf Anfrage des WESER-KURIER.
Das Bildungsressort verweist auf die bereits bestehenden Impfangebote für das Personal an den Grundschulen, in den Förderzentren und für rund 1000 Beschäftigte, die im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (W&E) an weiterführenden Schulen tätig sind. Laut Gesundheitsressort haben bislang 72 Prozent dieser Berechtigten aus den Schulen die Möglichkeit der Impfung wahrgenommen.
Aktuell befasst sich die Lehrergewerkschaft in Bremen laut Schüll mit Fragen zur praktischen Umsetzung der vom Senat beschlossenen Testpflicht für alle Schüler. Prinzipiell überlässt die Bildungsbehörde dabei den Schulen, wie sie die Tests zwei Mal pro Woche vor Unterrichtsbeginn durchführen. „Es ist einerseits richtig, das an die Schulen zu delegieren, weil die räumlichen und personellen Voraussetzungen überall anders sind“, sagt Schüll. Andererseits sei damit einfach eine weitere Anforderung an die Schulen übertragen worden, die nun sehen müssten, wie sie das realisieren. „Was aus unserer Sicht aber nicht funktioniert, ist auf Dauer parallel Präsenz- und Distanzunterricht zu organisieren“, sagt Schüll. Sie bezieht sich damit auf die Aussage des Senats, dass Schüler in Distanzunterricht zu betreuen seien, die sich der Testpflicht entziehen. Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hatte nach dem Beschluss von einer „de facto“ Aufhebung der Präsenzpflicht gesprochen.
Laut Stephanie Dehne, Sprecherin der Bildungsbehörde, sollen die verpflichtenden Tests zum Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen durchgeführt werden. „Die Lehrkräfte wurden in die Benutzung der Tests eingewiesen. Bremen hat sehr rechtzeitig Tests bestellt, viele Bundesländer beneiden uns darum“, sagt Dehne. Sollte ein Schüler positiv getestet werden, muss er nach Vorstellung der Behörde abhängig vom Alter selbstständig oder mithilfe der herbeigerufenen Eltern die Schule unmittelbar verlassen und sich „sehr zeitnah“ einem PCR-Test unterziehen. Erst wenn dadurch das positive Ergebnis bestätigt ist, greifen die üblichen Quarantäneregeln für betroffene Mitschüler und Lehrer. „Bis dahin findet der reguläre Unterricht unter Pandemiebedingungen statt“, erläutert Dehne.
Maskenpflicht zum Schulbeginn
Die dazu in Bremen getroffenen Regelungen sind auch nach der Konferenz der Kultusminister am Donnerstag über den Schulbeginn nach den Osterferien unverändert geblieben. „Es ergab sich aus den Absprachen mit den Länderkollegen kein Anpassungsbedarf“, erklärt Dehne. Dazu zählt neben der unabhängig von einer Sieben-Tage-Inzidenz geltenden Testpflicht auch eine Maskenpflicht auch für Grundschüler auf dem gesamten Schulgelände ab einer Inzidenz von mehr als 100 Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Aktuell liegt der Bremer Wert über dieser Marke, die Maskenpflicht greift also zum Schulbeginn.
Während in den Grundschulen die Klassen dabei in voller Stärke den Präsenzunterricht besuchen, gilt an den weiterführenden Schulen Wechselunterricht in Halbgruppen. Erst ab einer Inzidenz von mehr als 200 sollen weitergehende Regelungen, wie etwa die allgemeine Aufhebung der Präsenzpflicht greifen.
Eltern kritisieren Alltagsmasken
Neben den inzidenzunabhängigen Tests für alle Bremer Schüler hatte der Senat Anfang April auch beschlossen, dass Grundschüler im gesamten Schulgebäude Masken tragen müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Erlaubt sind dabei aber auch die nicht-medizinischen Alltagsmasken. Das kritisiert eine Eltern-Initiative, die sich schon seit Längerem für eine Maskenpflicht an den Grundschulen einsetzt. „Dass man plötzlich wieder Alltagsmasken zulässt, ist gegen jede Evidenz“, sagt der Arzt Tim Hülskamp. FFP-2-Masken sind aus seiner Sicht problemlos auch in Kindergrößen zu bekommen. Unverständlich finden die Eltern auch die Koppelung an die Inzidenz. „Die Inzidenzen bei den Sechs- bis Zehnjährigen in Bremen lagen vor den Ferien bei über 250“, sagt Hülskamp. Gerade die Grundschulen brauchten deshalb eine konsequente Maskenpflicht, weil sie als einzige komplett mit Präsenzunterricht arbeiteten. Abstand halten sei bei vollen Klassen kaum möglich. „Dadurch gefährdet man natürlich auch die Eltern erheblich.“