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2. Handball-Bundesliga Frauen Vier Punkte Abzug für den SV Werder Bremen

Weil die Kapitalgesellschaft des SV Werder Bremen in der Bilanz ein negatives Eigenkapital aufweist, werden die Handballerinnen des Klubs wegen Verstoßes gegen Lizenzierungsrichtlinien mit Punktabzug bestraft.
15.01.2024, 15:56 Uhr
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Vier Punkte Abzug für den SV Werder Bremen
Von Frank Büter

Schlechte Nachricht für den SV Werder: Die Handball-Bundesliga Frauen (HBF) hat den Zweitligisten aus Bremen aufgrund der Nichterfüllung von Lizenzierungsrichtlinien mit einem Abzug von vier Pluspunkten in der laufenden Spielzeit bestraft. Die Grün-Weißen rutschen dadurch in der Tabelle von Platz zwei auf Rang sechs ab. Mannschaft und Trainerteam seien sehr enttäuscht darüber, "vier hart erarbeitete Punkte zu verlieren", sagt Werders Cheftrainer Timm Dietrich in einer ersten Reaktion. An der Herangehensweise in der täglichen Arbeit werde sich aber nichts ändern: "Wir werden weiter alles dafür tun, um die bestmögliche Platzierung zu erreichen.“

Grund für die Sanktionierung ist das ausgewiesene und nicht verbesserte negative Eigenkapital in der Bilanz der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA, zu der seit der 2003 erfolgten Ausgliederung neben dem Bundesliga-Fußball und den ersten Mannschaften im Tischtennis und Schach auch die erste Handball-Frauenmannschaft gehört. Wegen der wiederholt aufgetretenen finanziellen Probleme bei diversen Vereinen hatte die HBF zur Saison 2019/2020 die Lizenzierungsrichtlinien angepasst. Demnach soll ein festgestelltes negatives Eigenkapital jährlich um mindestens zehn Prozent verbessert werden. Gelingt nach drei Jahren keine Verbesserung um mindestens 30 Prozent, hat dies den Abzug von vier Pluspunkten zur Folge. Und eben dieser Fall ist jetzt beim Lizenznehmer SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA eingetreten, erklärte die HBF in einer Mitteilung, die an diesem Montag veröffentlicht wurde.

Beim SV Werder ist die Thematik natürlich bekannt, die Problematik liegt aber in der Kapitalgesellschaft begründet und ließe sich tatsächlich wohl nur dann komplett lösen, wenn das Handballteam unter das Dach einer finanziell eigenständigen GmbH wechseln würde. „Für uns ergibt sich im Vergleich zu anderen Lizenznehmern der Handball-Bundesliga Frauen eine besondere Situation“, erklärt Anne-Kathrin Laufmann, die als Mitglied der Geschäftsführung beim SV Werder für den Bereich Sport & Nachhaltigkeit zuständig ist. „Im Profifußball werden naturgemäß andere finanzielle Summen bewegt", wird Laufmann in einer Pressemitteilung zitiert. Dabei hätten sich in der Bilanz der Kapitalgesellschaft in den vergangenen Jahren die geringeren Einnahmen durch den Abstieg aus der Fußball-Bundesliga und die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie deutlich bemerkbar gemacht. "Diese Bilanz ist auch Grundlage der Lizenzierung unserer Handballerinnen durch die HBF", erläutert Laufmann. Eine signifikante Verbesserung des Eigenkapitals sei nicht möglich gewesen, man akzeptiere jedoch, dass man sich wie alle anderen Klubs dieser Regelung unterwerfen müsse.

Die Geschäftsführerin betont in diesem Zusammenhang aber auch, dass bei Werders Handballerinnen zu keinem Zeitpunkt die Gefahr bestanden habe, aufgrund finanzieller Probleme aus dem Spielbetrieb auszuscheiden. „Unter dem Dach der Kapitalgesellschaft hatten wir in den vergangenen Jahren stets die notwendige finanzielle Unterstützung, um unsere Zweitliga-Mannschaft und die leistungssportlichen Strukturen weiterzuentwickeln", bestätigt der Handball-Vorsitzende Martin Lange. Diese Planungssicherheit habe eine große Bedeutung. "Dass wir durch diese spezielle Konstellation mit einem Punktabzug bestraft werden, ist bitter, hat aber keine Auswirkungen auf unsere Zukunftsplanung“, sagt Lange.

Bereits in der vergangenen Saison hatte die HBF den SV Werder aufgrund des negativen Eigenkapitals mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt und einen Einspruch des SVW gegen diese Strafe abgewiesen. Zudem wurde ein bei der Mitgliederversammlung der HBF eingebrachter Antrag, die besondere Situation des SV Werder zu berücksichtigen, abgelehnt. Vor diesem Hintergrund haben die Werder-Verantwortlichen jetzt auf Rechtsmittel verzichtet, die Entscheidung der HBF ist rechtskräftig. Sollte sich Werders finanzielle Situation derweil nicht grundsätzlich verändern, drohen den Handballerinnen laut HBF-Regularien in den beiden kommenden Jahren erneut Geldstrafen, die in der Höhe nach oben bei 30.000 Euro gedeckelt sind. Erst in drei Jahren hätte ein Verstoß dann wieder einen Punktabzug zur Folge.

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