Seit diesem Montag gilt in Bremen die 2G-plus-Regel. Wer also die Gastronomie, Theater, Kinos oder Museen besuchen will, der muss nicht nur geimpft oder genesen sein, sondern zusätzlich eine Boosterung oder einen negativen Test vorweisen. Aber auch für den Sport hat die neue Verordnung Konsequenzen. Der WESER-KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Für wen gilt die 2G-plus-Regel im Sport?
In Bremen gilt nunmehr die Warnstufe 4 (Hospitalisierungsinzidenz ab 9) und zusätzlich zu bereits geltenden Regeln die 2G-plus-Regel. In Bremerhaven gilt aktuell die Warnstufe 2 mit einer Hospitalisierungsinzidenz zwischen 3 und 6 und daher für den Sport weiterhin die 2G-Regel. In Niedersachsen gilt derzeit die sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe mit der 2G-plus-Regel.
Was gilt für den Innen-, was für den Außenbereich?
Die 2G-plus-Regel gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kletterhallen sowie für die Vereinsgastronomie und sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Im Außenbereich ändert sich an den bisherigen Regelungen vorerst nichts. Einschränkungen gibt es ausschließlich für nicht geimpfte Personen, die nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben dürfen. Ausgenommen von dieser Regel sind – sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel – Schülerinnen und Schüler (ab 18 Jahren mit Schulbescheinigung).
Wer darf die Umkleiden und Duschen nutzen?
Es gilt in der Warnstufe 4 in Bremen die 2G-plus-Regelung.
Welche Ausnahmen von der 2G-plus-Regel gibt es?
Ausgenommen sind:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, für die die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche gelten;
Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben (ab dem Termin der Boosterimpfung ist die Person von der Testpflicht befreit);
zweifach geimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind;
zweifach geimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt;
Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischimpfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt;
Teilnehmende am Rehabilitationssport mit Verordnung sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können und dafür ein Attest vorlegen.
Übungsleitende, die ihre Tätigkeit als Beruf ausüben, fallen weiterhin unter die Regelungen des Arbeitsschutzes (3G).
Was bedeutet die neue Regelung für nicht Geimpfte und nicht Genesene?
Bei nicht Geimpften und nicht Genesenen dürfen maximal zwei Personen aus einem Haushalt mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt Sport treiben. Danach wäre ein Tennisdoppel unter freiem Himmel noch zulässig. Der Zugang zu den Sanitäranlagen – Umkleiden, Duschen und Toiletten – ist aber in jedem Fall nicht Geimpften und nicht Genesenen untersagt.
Was bedeuten die Beschlüsse für den Amateur-Fußball?
Die Veränderungen sind nicht groß, denn 2G-plus gilt nicht für den Outdoor-Bereich. Im Bremer Fußball gilt also weiter die 2G-Regel – die Spieler müssen vollständig geimpft oder genesen sein. Wer sich in der Umkleide umziehen oder nach dem Spiel oder Training duschen möchte, muss allerdings die 2G-plus-Kriterien erfüllen. Das könnte also bedeuten, dass der Trainer auch seine Taktik-Besprechung auf den Platz verlegen muss, wenn nicht alle Spieler die Kriterien erfüllen. Weiter gilt: Wer nicht geimpft ist, darf an keinem Training oder Punktspiel teilnehmen. Der Bremer Fußball-Verband (BFV) wird in dieser Woche die Vereine in einer Videokonferenz informieren.
Können Mannschaften die Spiele verlegen, wenn sie nicht genügend geimpfte Spieler haben?
Nein, das ist nicht mehr möglich. "Alle Spieler hatten genügend Zeit, sich impfen zu lassen", sagt BFV-Pressesprecher Oliver Baumgart. Man werde deshalb keine Rücksicht mehr auf die Nicht-Geimpften nehmen. Baumgart glaubt auch nicht, dass der Start der Bremen-Liga am 29. Januar in Gefahr sei. "Wir haben keine Zahlen erhoben, wie viele Spieler tatsächlich geimpft sind. Aber angesichts der Quote in Bremen ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Fußballer geimpft ist."
Wie geht es im Jugendfußball weiter?
Derzeit ruht der Spielbetrieb bis Ende Februar/Anfang März. Der BFV wartet ab, welche Vorschriften der Politik dann gelten und wird sich entsprechend anpassen. Auch mit 2G-plus oder 2G soll ein Spielbetrieb stattfinden, weshalb die große Hoffnung herrscht, dass möglichst viele junge Spielerinnen und Spieler die Winterpause für Impfungen nutzen. Wenn Schnelltests aus der Schule bei Kindern unter 12 Jahren dann nicht für Training und Spiele gelten, würde der Spielbetrieb bei den jüngeren Altersklassen aussetzen. Für die nächsten Trainingswochen gab es am Montag die erhebliche Erleichterung, dass alle Personen unter 18 Jahre im Outdoor-Sport von der 2G- oder 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre benötigen dazu eine Schulbescheinigung. Nicht absehbar ist, ob das auch noch bei Start des Spielbetriebs gilt. Am 18. Januar werden die Vereine in Videokonferenzen informiert.