Mit einem „Soforthilfeprogramm Sport“ will der Bremer Senat die sich abzeichnenden wirtschaftlichen Probleme im organisierten Bremer Sport angehen. Das hat Sportsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Freitag erklärt. Der „Sondertopf zur Unterstützung von Vereinen im Land Bremen“, wie die Fördermaßnahme offiziell heißt, hat einen Umfang von einer Million Euro. „Der Beschluss ist das Signal des gesamten Senats an den Sport, dass wir die Herausforderungen für die Vereine ernst nehmen. Kein Verein soll durch Covid-19 in Existenznot geraten“, erklärte Stahmann in einer Pressemitteilung.
Die Koalitionspartner unterstützen den Vorstoß von Stahmann, mit dem auch sichergestellt ist, dass die Zuschüsse für Übungs- sowie Organisationsleiter auf Grundlage der vorliegenden Anträge und auf Basis des Jahres 2019 in voller Höhe automatisch auch im Jahr 2020 ausbezahlt werden. Die Vereine müssten keine zusätzlichen Anträge stellen, heißt es.
Eva Quante-Brandt, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hält den Sondertopf für das richtige Signal. „Die derzeitige Situation stellt viele Bereiche vor enorme Herausforderungen„, erklärte die frühere Gesundheitssenatorin. Es sei deshalb das richtige Signal, auch den organisierten Sport angesichts der gegenwärtigen Krise zu unterstützen. “Das Sport-Soforthilfeprogramm ist das Gebot der Stunde“, fügte Quante-Brandt an.
Auch bei den Linken stößt die Fördermaßnahme für den Sport auf breite Zustimmung. Deren sportpolitischer Sprecher Cindi Tuncel erklärte am Freitag, dass bislang vor allem gewerbliche Anbieter und Firmen Hilfen bekämen. „Akteure im Non-Profit-Bereich drohen dagegen, leer auszugehen. Das betrifft auch den organisierten Sport mit seinen wichtigen Funktionen für die Lebensqualität in unserer Gesellschaft.“ Deshalb begrüße er das Soforthilfeprogramm.
Freiberufliche Trainer und Übungsleiter werden wie Soloselbständige behandelt
Außerdem hat der Senat beschlossen, dass freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten, wie Soloselbständige behandelt werden. Für die hatte der Senat bereits einen Schutzschirm eingerichtet. Das ist wichtig, denn damit sind Trainer und Übungsleiter antrags- und zugangsberechtigt für die Mittel aus dem Hilfsprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“.
Dank der Sonderzahlung soll Vereinen, die Mitglied im Landessportbund sind, bei Einnahmeausfällen ein nicht rückzahlbarer und einmaliger Zuschuss von bis zu 5000 Euro unbürokratisch gewährt werden. Aus dem Büro der Sportsenatorin hieß es, dass es durch den Senatsbeschluss zudem die Möglichkeit gebe, durch Gespräche mit den Vereinen weitere Schutzlücken der bisherigen Schirme auszumachen und weitere Hilfen sicherzustellen. Das sei ein ganz wichtiges Signal des gesamten Senats an den Sport, dass in den Corona-Zeiten nicht kleinlich verfahren werden solle.
Zuletzt hatten immer mehr Vereine darüber geklagt, dass für Hauptamtliche in den Vereinen laut Bundesagentur für Arbeit kein Kurzarbeitergeld gezahlt werde. Auch darum will sich Stahmann kümmern, die für den zuletzt vorgelegten Sportetat für die kommenden zwei Jahre hart vom LSB kritisiert worden war. „Bislang geht die Bundesagentur davon aus, dass die Mitgliedsbeiträge weiter fließen und die Vereine diese Unterstützung nicht brauchen. Diese Einschätzung teile ich nicht. Wir müssen die Gespräche dringend führen“, sagte sie.
Probleme, von denen auch Hauptamtliche im Reha-Sport in dieser Woche berichteten. Auch ihnen war kein Kurzarbeitergeld zugesagt worden. Stahmann: „Wenn die Krankenkassen jetzt die Zahlungen einstellen, wird das zu herben Verlusten für die Kursleiter führen. Ich habe auch Sorgen, dass hier ein Flurschaden in der Struktur entsteht, der sich so schnell nicht wieder beheben lässt. " Man müsse mit den Kassen zusammen Wege finden, um hier finanzielle Sicherheit bieten zu können.