Im Fall des angeschossenen Katers Georgy hat das Amtsgericht Blumenthal am zweiten Verhandlungstag ein Urteil gesprochen. Vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sprach Strafrichter Frank Lüthe den 71-jährigen Angeklagten frei. Für den unrechtmäßigen Besitz von Waffen und Munition brummte er ihm allerdings eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf. Die Freiheitsstrafe setzte der Richter für vier Jahre zu Bewährung aus. Hinzu kommt eine Geldauflage von 600 Euro.
Mitte März 2014, so lautete der Vorwurf, soll der Bremer den Kater Georgy von Lutz und Sigrid Hiltmann mit einem Sechs-Millimeter-Geschoss verletzt haben. Ebenfalls war der 71-Jährige angeklagt, den Kater ein zweites Mal am Freitag, 11. August, wieder mit einer Sechs-Millimeter-Kugel angeschossen zu haben.
Zulasten des Angeklagten ging dabei, dass er Mitte März 2014 einen Autofahrer mit einer Sechs-Millimeter-Handfeuerwaffe bedroht hatte. Dabei bedachte er den Fahrer mit den Worten: „Halt die Fresse, oder ich puste dir den Kopf weg.“ Sowohl die Handfeuerwaffe als auch ein Gewehr für Sechs-Millimeter-Patronen einschließlich Munition in einem Tresor fand die Polizei später bei einer Hausdurchsuchung. Aber den Ballistikern zufolge waren die aus dem Kater herausoperierten Projektile weder der Handfeuerwaffe noch dem Gewehr zweifelsfrei zuzuschreiben.
Weiter sprach für den Angeklagten, dass er zum Tatzeitpunkt am Freitag, 11. August, etwa zwischen 16 und 16.30 Uhr, seine Frau von der Arbeit abgeholt haben soll. Für den Verteidiger war deshalb klar, dass nicht sein Mandant während dieses Zeitraumes zur Waffe gegriffen hat, sondern eine andere Person im Spiel sein musste. Eine Zeugin hatte ausgesagt, dass sie einen lauten Knall gegen 16 Uhr gehört hatte. „Da war mein Mandant aber nicht zu Hause“, so der Rechtsanwalt. „Er hat die Schüsse nicht abgegeben.“
Außerdem verwies der Verteidiger darauf, dass der 71-Jährige damals schon zwei Schlaganfälle hinter sich gehabt habe und auf einem Auge blind sei. In der Verfassung sei es nicht möglich gewesen, eine Schusswaffe gezielt einzusetzen. Auch für den Vorfall im Jahr 2014 gab es für Seekopf keinen „Tatnachweis“. Nach seinen Worten besteht zudem aufgrund des ballistischen Gutachtens keine Verknüpfung zwischen Waffen und Patronen. Auch Sigrid Hiltmann, die Besitzerin des Katers, wurde noch einmal als Zeugin vernommen. Nach ihrer Aussage kam der Kater gegen 16.30 Uhr am bewussten Freitag ins Haus. Sie sei dann sofort in eine Tierklinik gefahren. Auf die Frage von Strafrichter Lüthe an den als Zeuge geladenen Lutz Hiltmann, ob er zuvor ein lautes Geräusch vernommen habe, antwortete dieser mit einem „Nein“.
Verteidiger fordert Freispruch
Der Verteidiger beantragte schließlich Freispruch für seinen Mandanten. Was den Besitz der gefundenen Waffen und Munition betraf, machte der Rechtsanwalt geltend, dass sein Mandant davon nichts mehr gewusst habe. Außerdem habe er sich bei der im Jahr 2017 erfolgten Hausdurchsuchung kooperativ verhalten. „Er dachte, alles sei weg.“ Darum beantragte der Rechtsanwalt auch einen Freispruch vom Vorwurf sowohl des fahrlässigen wie des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Diesem Plädoyer folgte der Strafrichter aber nicht. Auch wenn der Waffentresor für andere Dinge genutzt worden sei, sei im Bewusstsein des Angeklagten gewesen, dass sich im Tresor Munition befinde. Darin sah der Richter einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffengesetz.