Borgfeld. Die Arbeiten für das geplante Sushi-Restaurant „Happi by Henssler“ am Krögersweg in Borgfeld gehen weiter. Das teilt Investor Theo Bührmann auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Bremer Baubehörde habe für die Umnutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss die Genehmigung erteilt, so der Geschäftsmann. Die Behörde bestätigte das am späten Mittwochnachmittag. In einem auf den 3. November datierten Schreiben an das Bremer Verwaltungsgericht hatten die Vertreter noch auf den bestehenden Baustopp hingewiesen.
Am Krögersweg wird tatkräftig gewerkelt; es geht vorwärts mit dem Sushi-Restaurant. Da werden Baumaterialien vor dem Haus gelagert und bewegt, in einem großen roten Bauschuttcontainer liegen Abbruchsteine, Bauarbeiter verschwinden im Haus. Auf die Frage, welche Arbeiten in den kommenden Wochen erledigt werden, sagt Bührmann: „Das ganze Haus wird saniert.“ Es werde ein neues Dach geben, der Innenraum werde ausgebaut und die Terrasse angelegt. Genauere Angaben zum Restaurant machte Bührmann allerdings nicht. Bis die Gast- und Küchenräume fertig sind, dauere es noch, schließlich habe man einen monatelangen Baustopp hinter sich. Er sei erst einmal froh, dass die Arbeiten weitergehen könnten, so Theo Bührmann.
Die Eröffnung könne „wahrscheinlich Anfang 2023“ stattfinden. Bis dahin werde gebaut. Eine Aussage, die Anwalt Gernot Erik Burghardt irritiert. Er hat noch keinen Hinweis darauf, dass die Baubehörde die Umnutzung und den Umbau genehmigt hat. „Jedenfalls liegt mir noch nichts Schwarz auf Weiß vor“, erklärte er auf Nachfrage. Der Bremer Anwalt vertritt einen Nachbarn des Gebäudes. Wie berichtet, sieht dieser die Ansiedlung eines Sushi-Restaurants am Krögersweg kritisch, weil es aus seiner Sicht für die Anwohner unter anderem zu laut werden könnte und es vor Ort zu wenige Parkplätze gibt. Burghardts vorsorglicher Einspruch gegen die Umbaugenehmigung hat die Behörde in ihrem Brief vom 3. November erst einmal abgelehnt. Begründung: Solange die Genehmigung nicht erteilt sei, könne sie auch nicht angefochten werden.
Terrasse auf öffentlichem Grund
Zu prüfen gab es offenbar einiges. Wie aus einem Schriftstück der Behörde, das der Redaktion vorliegt, hervorgeht, hat der Bauherr auf dem öffentlichen Grund vor dem Haus offenbar Büsche entfernen lassen. Die spitz zulaufende, trapezförmige Fläche, auf der allem Anschein nach eine Außenterrasse entstehen soll, ist bereits mit Kantsteinen eingefasst worden. Pikant: Ein Teil dieser Fläche, so haben die Behördenmitarbeiter bei einem Vor-Ort-Termin im August festgestellt, sei öffentliche Verkehrsfläche und gehöre nicht zum Grundstück Krögersweg 7. Im Übrigen sei nicht sicher, so die Behörden damals, ob die begonnene Neugestaltung des Ladenlokals nicht die Standfestigkeit des Vorbaus gefährde. Dieser und andere Punkte wollte die Behörde klären, bevor sie eine Genehmigung erteilt.
+++Dieser Text wurde am Mittwoch, 9. November, um 18.45 Uhr aktualisiert.+++