Borgfeld. Die Gesellschafter der SL Gastro geben nicht auf: Sie wollen auf Biegen und Brechen eine Spielhalle am Krögersweg in Borgfeld eröffnen. Komme, was wolle. Dass die Behörde ihre Genehmigung für den Umbau zurückgenommen hat, und dies zwei Gerichte für richtig befunden haben, stört die SL Gastro nach Angaben ihres Bremer Anwalts Jörg Krause nicht. Er sieht die SL Gastro im Recht und werde, wenn nötig, vor Gericht ziehen.
Zur Erinnerung: Sowohl das Bremer Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht haben in Eilverfahren beschlossen, dass der Betrieb einer Spielhalle die Anwohner am Krögersweg auf unzumutbare Weise stören würde.
Widerspruch in Arbeit
Gegen den jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (wir berichteten) will Krause jetzt Widerspruch einlegen. Er könne darlegen und nachweisen, dass die Genehmigungsbehörde rechtsverletzend gehandelt habe, indem sie die von ihr erteilte Baugenehmigung wieder zurückgenommen habe. Denn, so behauptet Krause, die Baugenehmigung sei rechtmäßig. Eine Spielhalle am Krögersweg verursache keine unzumutbaren Geräusche. Die Befürchtungen einiger weniger Nachbarn seien unbegründet, wie unter anderem die Spielhalle in Lilienthal zeige.
Und Krause legt noch einen drauf: Die SL Gastro um den derzeitigen Geschäftsführer Aliaksandr Nikitsin sei damit befasst, "rein vorsorglich auch einen neuen Bauantrag vorzubereiten", der eine andere Innengestaltung vorsehe und zu genehmigen sei.
"In jedem Fall wird meine Mandantin sich mit den bisherigen Verwaltungsentscheidungen nicht abfinden", so Krause. Sollte sich dennoch im Hauptverfahren vor Gericht bestätigen, dass am Krögersweg keine Spielhalle gebaut werden darf, will der Anwalt von der Stadt Bremen Schadenersatz fordern. Das kündigt er gegenüber der Redaktion an. Zur Begründung sagt Jörg Krause: Die Behörde habe nach mehrfacher Prüfung eine Genehmigung erteilt. "Im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Entscheidung hat meine Mandantin erhebliche Investitionen ausgelöst und ist Verträge eingegangen." Könne die Spielhalle nicht eröffnet werden, entstünden der SL Gastro finanzielle Schäden. Um welche Summe es sich handelt, sagt Krause nicht.
Kopfschütteln bei den Kritikern
Hartmut Paul, Sprecher der Bürgerinitiative gegen eine Spielhalle in Borgfeld, macht er damit keine Angst. Paul hat es kommen sehen, allein deshalb, weil die SL Gastro die Möglichkeit habe, weiter auf ihr Recht zu pochen und zu klagen. Paul attestiert der SL Gastro einen "festen, bis über die Rationalität hinaus bestehenden Willen, die Eröffnung der Spielhalle durchzusetzen". Dass die SL Gastro damit durchkommt, glaubt er nicht. "Ich habe die Hoffnung, dass die Gerichte im Hauptverfahren bei dem bleiben, was sie schon im Eilverfahren beschlossen haben." Kernargument der Spielhallengegner bleibe, dass es in der Siedlung rund um den Krögersweg nur Gewerbe gebe, das sich gut mit den Interessen der Anwohner vereinbaren lässt. "Egal ob Fleischer, Krankengymnastik oder Klempner: Die haben alle spätestens 18 Uhr Ladenschluss", so Paul.
Gelassen bleibt Hartmut Paul auch, was die Ankündigung eines neuen Bauantrags angeht. Die Stadt habe eine Veränderungssperre für das Gebiet um den Krögersweg verhängt und arbeite an einem neuen Bebauungsplan, nach dem am Krögersweg künftig keine Vergnügungsstätten errichtet werden dürfen. "Eine Korrektur des alten Antrags würde die Behörde nicht zulassen." Die Drohung mit einer Klage auf Schadenersatz indes sei nicht neu. Aus Hartmut Pauls Sicht ist sie haltlos, denn: "Die SL Gastro hat erst richtig Geld ausgegeben und in die Räume am Krögersweg investiert, nachdem die Behörde ihre Genehmigung widerrufen hatte." Das hat der Sprecher der Bürgerinitiative penibel genau datiert und per Fotos dokumentiert. Ein großer finanzieller Schaden könne dem Unternehmen also nicht entstanden sein.
Der Borgfelder bleibt zuversichtlich, dass die Spielhallenpläne nicht genehmigt werden, auch wenn sich der Streit noch Jahre hinziehen könnte. Zum Beispiel Lilienthal sagt er: "Es gibt im Stadtgebiet Bremen in derartiger Umgebung keine vergleichbare Situation mit Spielhalle." Die Vergnügungsstätten liegen laut Paul "alle an Straßen mit Durchfahrtsverkehr oder in reinen Gewerbegebieten, wo die Kunden parken können."