St. Magnus. Das Bauamt Bremen-Nord und der Beirat Burglesum sind sich einig: Die beiden Wohnsiedlungen "Waldwinkel“ und „Birkenhof/Am Mammutbaum“ in St. Magnus sind in ihrer städtebaulichen Charakteristik so besonders, dass sie unbedingt in ihren typischen gestalterischen Eigenarten erhalten bleiben sollen. Ziel ist deshalb, die vorhandene Baustruktur durch eine sogenannte Erhaltungssatzung als Ortsgesetz zu sichern. Einen entsprechenden Planaufstellungsbeschluss will die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am 13. Januar fassen.
Der Beirat Burglesum hatte in seiner Sitzung im November vergangenen Jahres beschlossen, dass die Erhaltungssatzung zusammen mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erarbeitet werden soll. Im Rahmen des Verfahrens ist also eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant. Hintergrund ist, dass Immobilieneigentümer bei Beschluss einer Erhaltungssatzung (nach Paragraf 172 im Baugesetzbuch) sämtliche Neubauten, Nutzungsa?nderungen und den Abriss baulicher Anlagen auf ihren Grundstücken beantragen und beho?rdlich genehmigen lassen müssen.
Die Erhaltungssatzung bietet der Stadtgemeinde – unabhängig vom Denkmalschutz – die Möglichkeit, Siedlungen oder Straßenzu?ge vor unerwu?nschten Vera?nderungen zu bewahren. Eine Erhaltungssatzung kann dafür sorgen, dass sich Neubauten stärker in die Umgebung einfügen müssen, als das allein nach Paragraf 34 im Baugesetzbuch möglich wäre. So können beispielsweise die Verwendung eines Satteldaches, die Art und Farbe der Dacheindeckung, Fensterformate und die Fassadenfarbe vorgeschrieben werden. So soll der Charakter des Quartiers bewahrt und seine Gestalt vor grundlegenden Veränderungen geschützt werden.
Maßgebliche Prägung
Die beiden Wohnquartiere in St. Magnus zeichnen sich durch ihre jeweils zeittypischen Wohnbauformen des Siedlungsbaus aus den Jahren 1937 (Waldwinkel) und 1962 bis 1969 (Birkenhof/Am Mammutbaum) aus, heißt es in der Deputationsvorlage. An der Straße Waldwinkel stehen Einzel- und Doppelhäuser auf großen Gartengrundstücken. Im übrigen Gebiet (Birkenhof/Am Mammutbaum) prägen gestaffelte Reihenhäuser an kleinen Wohnwegen das Bild. Die Bebauung sei an skandinavische Siedlungs- und Wohnbaukonzepte der Nachkriegszeit angelehnt. Die Siedlungen zeichneten sich bis heute "jeweils durch eine große Homogenität und Schlichtheit der architektonischen Gestaltung der Wohngebäude aus".
In der Beschreibung, die René Kotte, Leiter des Referats Stadtplanung im Bauamt Bremen-Nord im vergangenen Jahr auch dem Beirat Burglesum vorgestellt hatte, wird die Nähe zu weiteren städtebaulich herausragenden Siedlungen betont. "Angrenzend an das Plangebiet befinden sich im Norden mit dem städtebaulichen Erhaltungsbereich ,Am Lindenberg' und den denkmalgeschützten Landhäusern ,Auf dem Lehnhof' weitere Wohnbausiedlungen aus den 1930er- und 1950er-Jahren. Das an dieser Stelle nur circa 500 Meter schmale bebaute Siedlungsband von St. Magnus ist damit maßgeblich geprägt von den Bauweisen dieser Wohnsiedlungen."

An den Straßen Am Birkenhof und Am Mammutbaum prägen gestaffelte Reihenhäuser das Bild. Sie wurden in den Jahren 1962 bis 1969 gebaut.
Der Werkswohnungsbau der Deutschen Schiffs- und Maschinenbau AG Bremen (Waldwinkel) und der AG Weser (Lindenberg) zeugten von einer landschaftsbezogenen Siedlungsidee, der vor allem auch "das Leitbild der gärtnerischen Selbstversorgung" zugrunde liege. In der Siedlung "Birkenhof/Am Mammutbaum" rücke hingegen der "Erholungs- und Parkraumcharakter sowie eine vergleichsweise neuzeitlich geprägte, egalitäre Bau- und Raumgestaltung" in den Vordergrund.
Die Regelungen in dem Ortsgesetz sollen laut Deputationsvorlage einerseits die besondere städtebauliche Charakteristik der Wohnquartiere erhalten, andererseits aber auch mit den aktuellen Anforderungen wie beispielsweise Wohnraumerweiterungen abgestimmt werden. Auch notwendige Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Wohngebäude müssten berücksichtigt und "gemeinsam mit den Regelungen zur Erhaltung der besonderen Merkmale der Außenfassaden im Laufe des weiteren Verfahrens entwickelt und der Öffentlichkeit in einem Beteiligungsverfahren vorgestellt" werden.