Bis September rechnet Oliver Meier mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen. Meier ist parteiloses Mitglied des Beirats Burglesum und hat im März dieses Jahres den Beirat verklagt. Er will erreichen, dass die Geschäftsordnung des Stadtteilparlaments in zwei Punkten geändert wird. Ende April hat der Beirat seine Stellungnahme an das Gericht geschickt. Beiratssprecherin Maren Wolter (SPD) wollte vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens öffentlich nichts zum Inhalt sagen. Der Kläger ist weniger zurückhaltend. Auf die Stellungnahme der Beiratssprecherin habe nun wiederum sein Anwalt ein Schreiben verfasst, das in der vergangenen Woche auch den Fraktionen über das Ortsamt weitergeleitet worden sei, so Meier.
Die Geschäftsordnung des Beirats sieht unter anderem vor, dass einstimmig gefasste Beschlüsse von Ausschüssen als Beiratsbeschlüsse gewertet werden. Damit ist Meier nicht einverstanden. Sein Anwalt schreibt, der Beirat habe in seiner Stellungnahme angeführt, dass diese Regelung eine Stärkung kleinerer Fraktionen und Parteien bedeute, weil den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern dadurch ein aufschiebendes Veto-Recht eingeräumt werde. Der Beirat habe jedoch die Anzahl der Ausschussmitglieder von früher sieben auf heute nur fünf Mitglieder reduziert.
Fünf stimmberechtigte Ausschussmitglieder
Das habe zur Folge, dass nur noch die SPD (zwei Mitglieder), CDU (zwei Mitglieder) und Grünen (ein Mitglied) ein Stimmrecht im Ausschuss besitzen. Den weiteren in den Beirat gewählten Fraktionen und Parteien Bündnis Deutschland (vormals zwei Mitglieder, von denen eins, nämlich Oliver Meier, inzwischen parteilos ist), Linke (vormals ein Mitglied, das jetzt parteilos ist) und FDP (ein Mitglied) bleibe somit ein Stimmrecht im Ausschuss verwehrt. "Sie können kein Veto-Recht ausüben." Weiter heißt es in dem Schreiben: "Die Öffentlichkeit erfährt in der Regel nicht, dass die kleineren Parteien durch die genannten Geschäftsordnungsbestimmungen um ihr Stimmrecht gebracht worden sind." Dieser Eindruck entstehe auch deshalb, weil infolge der Regelung oftmals eine vermeintliche Einstimmigkeit des Beirates in der Presse kommuniziert werde.
Der Beirat habe in seiner Stellungnahme zudem auf die Möglichkeit verwiesen, dass ein Beiratsmitglied beantragen könne, ein Thema vom Ausschuss in den Beirat zu ziehen beziehungsweise einen im Ausschuss gefassten Beschluss nachträglich als Thema auf die Tagesordnung zu setzen. "Ein solcher Antrag kann aber vom Beirat abgelehnt werden." Die Geschäftsordnungsbestimmungen verwehrten dem Beiratsmitglied somit die Ausübung seines Stimmrechtes.
Eine weitere Änderung, für die sich Meier mit der Klage einsetzt, betrifft den nicht öffentlich tagenden Koordinierungsausschuss des Beirats. Er möchte, dass die Mitglieder ausschließlich über organisatorische Dinge beraten und nicht inhaltlich arbeiten. Zu diesem Punkt habe der Beirat in seiner Stellungnahme angeführt, dass er seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 25. Januar 2021 keine inhaltlichen Beratungen mehr im Koordinierungsausschuss vornehme. Dann sei es unverständlich, warum der Beirat die entsprechende Klarstellung in der Geschäftsordnung ablehnt, findet Meier. Sein Anwalt schreibt: "Offensichtlich will er solche inhaltlichen Erörterungen im Koordinierungsausschuss doch weiterhin für sich vorbehalten und durch die Geschäftsordnung abgesichert haben."