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Freiluftpartys am Sportparksee Antrag auf Verbot zurückgestellt

Eine Anwohnerin aus Grambke fordert ein Verbot von Freiluftpartys am Sportparksee. Der Beirat Burglesum hat den Antrag vorerst zurückgestellt. Vor der nächsten Saison soll das Thema erneut diskutiert werden.
25.09.2024, 18:00 Uhr
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Antrag auf Verbot zurückgestellt
Von Julia Assmann

Wenn es nach der Grambkerin Ruth Adler geht, sollten Freiluftpartys am Sportparksee Grambke verboten werden. Einen entsprechenden Bürgerantrag hat sie an den Beirat Burglesum gestellt. Die Kommunalpolitiker trafen in ihrer jüngsten Sitzung keine abschließende Entscheidung. Der Antrag wurde zurückgestellt. Der Beirat will sich rechtzeitig vor dem Beginn der Freiluftsaison im kommenden Jahr erneut mit dem Thema befassen und dann sämtliche bisherige Erkenntnisse berücksichtigen.

Bereits im Juni hatte das Gremium entschieden, die Zahl der Partys auf sechs pro Jahr zu beschränken, nachdem sich Anwohner mehrfach über Lärm beschwert hatten. Außerdem wurde ein Abstand von 28 Tagen zwischen den Veranstaltungen festgelegt. Fünf Partys gab es in diesem Jahr bereits. Für das kommende Wochenende ist erneut eine geplant.

Die SPD-Fraktion war dagegen, den Antrag zurückzustellen. Maren Wolter, Niels Heide und Lizza Besecke argumentierten dafür, ihn abzulehnen. "Die Maximalforderung eines Verbots wäre durch die Ablehnung des Antrags nicht vom Tisch", sagte Maren Wolter. "Wir könnten in einer späteren Beratung auch dieses Anliegen in unsere Überlegungen einbeziehen." Lizza Besecke betonte: "Ein Verbot wäre kein Kompromiss. Deshalb bin ich für eine Ablehnung des Antrags." Fest steht nach dem Beschluss des Beirats, dass das Thema die Kommunalpolitiker weiter beschäftigen wird. Denn mit den bisher beschlossenen Einschränkungen geben sich mehrere Anwohner nicht zufrieden.

Ruth Adler begründete ihren Antrag auf ein Verbot von weiteren Freiluftpartys damit, dass die Anwohner ohnehin durch Industrie- und Gewerbelärm belastet seien, der vom Stahlwerk ausgehe. Eine zusätzliche Lärmbelastung sei nicht akzeptabel. "Die aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführte Lärmkartierung 2022 zeigt die erhebliche Belastung des Gebiets aufgrund von Industrie- und Gewerbelärm." Dieser überschreite schon jetzt die Immissionsrichtwerte gemäß der Verwaltungsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" sowie die darin genannten Auslöseschwellwerte. "Vor allem auch nachts".

Für Freizeitveranstaltungen habe die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz die Anwendung der Freizeitlärmrichtlinie empfohlen, schreibt Adler in ihrem Antrag. Diese sehe in Sonderfällen zwar Ausnahmen von den immissionsschutzrechtlichen Grundsätzen vor. Die Freiluftpartys erfüllten die umfassenden Anforderungen an diese Sonderfälle jedoch nicht. Stattdessen befriedigten sie lediglich das Interesse einer relativ begrenzten Interessengruppe zulasten vieler.

Die Kommunalpolitiker möchten in ihre nächste Beratung zu dem Thema sämtliche Aspekte einbeziehen. Dazu gehört ebenso das Anliegen der Partygänger, für die nächtliches Feiern bei Musik unter freiem Himmel liebstes Hobby ist. Auch die Kompromissvorschläge, die einige Nachbarn inzwischen gemacht haben, sollen bei der Entscheidung des Beirats vor der nächsten Partysaison eine Rolle spielen. Demnach würden sie die Partys akzeptieren, wenn sie maximal dreimal pro Jahr mit zeitlicher Einschränkung genehmigt würden. Die Aussagen von Polizei und Ordnungsamt wollen die Beiratsmitglieder bei ihrer Abwägung ebenfalls berücksichtigten.

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