Lesum. Nachdem bekannt geworden ist, dass die Sozialbehörde das Übergangswohnheim Am Rastplatz dauerhaft und unbefristet nutzen will, fordern die Anwohner jetzt in einem Bürgerantrag eine öffentliche Stellungnahme von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Für den Fall, dass ihre schon lange bestehende Forderung nach einem Rückbau des Hauses nicht gehört wird, wollen sie rechtliche Schritte ergreifen.
„Jahrelang haben wir in dem Glauben gelebt, dass die Belastungen durch das Wohnheim wenigstens zeitlich begrenzt sein werden. Nun haben wir erfahren, dass quasi irgendwo im Hinterzimmer Fakten geschaffen und anders entschieden wurde. Das werden wir nicht widerstandslos hinnehmen“, sagt Fried Bielefeld, der sich nach eigenen Angaben bereits mit seinem Rechtsbeistand beraten hat.
Im Gespräch ist ihm und seiner Frau Anke Bielefeld deutlich anzumerken, wie wütend und fassungslos beide angesichts der Entwicklung sind. Immer wieder sagen sie, dass sie sich von den Behörden nicht ernst genommen und ignoriert fühlen. Beide betonen, dass sie keinesfalls Probleme mit den Menschen haben, die in dem Übergangswohnheim leben. Diese Feststellung ist ihnen wichtig. „Wir haben die Hilfeleistung für Flüchtlinge immer begrüßt.“ Wie berichtet hatte eine Vertreterin der Sozialbehörde in der jüngsten Beiratssitzung angekündigt, dass künftig nicht nur Flüchtlinge in der Einrichtung leben sollen, sondern auch andere Zielgruppen der Sozialbehörde. Als Beispiele waren Obdachlose und Senioren mit geringem Einkommen genannt worden. Der Beirat hatte zusätzlich Studenten und Auszubildende als Bewohner vorgeschlagen.
Es geht den Nachbarn jedoch nicht darum, wer in dem Haus lebt. Vielmehr wollen sie die Emissionen, die von der benachbarten Einrichtung ausgehen, nicht länger hinnehmen. Vor allem geht es um Lärm. Wie berichtet, hatte ein Lärmgutachten bestätigt, dass die Belastung für die Anwohner erheblich ist. Grund sind die baulichen Gegebenheiten. Das Gebäude wurde in eine ehemalige Sandgrube gebaut. Das und die Architektur des dreigeschossigen Komplexes führen dazu, dass Geräusche wie mit einem Trichter verstärkt werden. Immer wieder hatten die Anwohner um Abhilfe gebeten, unterstützt vom Beirat und Ortsamt Burglesum. Weil nichts passierte, setzten sie darauf, dass die Nutzung auf fünf Jahre beschränkt wurde. Fried Bielefeld: „Die Aussage von Petra Kodré, die Sozialbehörde wünscht sich, mit dem Haus machen zu können, was sie will, ist für uns ein Schlag ins Gesicht.“
In dem Bürgerantrag, den Fried Bielefeld auch im Namen der etwa 20 Anwohner der Straßen Am Rastplatz und Klostermühlenweg gestellt hat, fordert er nun, dass sich die zuständige Sozialsenatorin in einer öffentlichen Sitzung oder Veranstaltung des Beirates Burglesum „zu den ungeheuerlichen Vorgängen ihres Ressorts“ äußert und erklärt, warum die Zusage einer fünfjährigen befristeten Nutzung des Übergangswohnheims nicht eingehalten werden soll. Außerdem bringt er den Unmut der Anwohner über das Verhalten von Staatsrat Jan Fries zum Ausdruck. Fries habe sich trotz anderslautender Zusagen nach einem Treffen im Sommer vergangenen Jahres nie wieder gemeldet.
„Ein lange geplantes und ersehntes Treffen mit dem Vertreter der Senatorin, Herrn Fries, den Beiratssprechern und uns Anwohnern im August 2020, bei dem wir die Emissionsproblematik ausführlich erläutert haben, endete mit dem Versprechen von Herrn Fries, uns spätestens nach den Herbstferien 2020 darüber zu informieren, wie es mit dem Übergangswohnheim weitergehen soll.“
Den Anwohnern sei suggeriert worden, dass einvernehmlich eine Lösung gefunden werden soll. „Dies ist leider nicht geschehen, von Herrn Fries gab es bis heute keine Rückmeldung.“ Das alleine, so Fried Bielefeld, sei ein Skandal. „Und dann kam noch die Nachricht, dass dort trotz des klaren Versprechens einer Nutzungsbeschränkung jetzt plötzlich eine dauerhafte Wohnnutzung geplant ist.“ Nun sei ihre Geduld am Ende und ganz klar, dass sie sich dagegen wehren wollen. „Du kannst einen Hund lange treten, irgendwann beißt er zurück“, sagt Fried Bielefeld.