- Stadtteilbudget für Verkehrsangelegenheiten
- Entscheidungskompetenz über weitere Mittel
- Straßenumbenennungen
- Jugendbeteiligung
- Mittelvergabe für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Mit einem eher spröden Lektürestoff hat sich über Ostern womöglich manch Beiratspolitiker beschäftigt: Noch in diesem Jahr soll das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter – kurz: Beiräteortsgesetz – geändert werden. Die Senatskanzlei hat die Stadtteilparlamente zu einer Stellungnahme aufgefordert. Konkret geht es um folgende Punkte:
Stadtteilbudget für Verkehrsangelegenheiten
Seit 2015 verfügen alle Stadtteilbeiräte über eigene Budgets für Verkehrsangelegenheiten, die sie in Absprache mit der zuständigen Stelle für sogenannte verkehrslenkende Maßnahmen einsetzen können. Findorff erhält pro Jahr 45.000 Euro, Walle 54.000 Euro und Gröpelingen 63.000 Euro, um damit Wege auszubessern, Bordsteine abzusenken, Poller zu setzen oder Fahrbahnen mit Piktogrammen zu markieren. Bislang waren dabei explizit auch Maßnahmen in Grün- und Parkanlagen im Beiratsbereich möglich.
Seit einer Novellierung des Beiräteortsgesetzes, das Ende vergangenen Jahres in Kraft trat, sind Aus- und Umbau von öffentlichen Wegen und Plätzen in Grün- und Parkanlagen jedoch von der Regelung ausgenommen. Dies traf unter anderem den Findorffer Beirat, der zum Schutz von Bäumen am Findorffmarkt über sein Verkehrsbudget Poller aufstellen lassen wollte. Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) lehnte den Antrag mit einem Hinweis auf seine begrenzten Kapazitäten ab und verwies stattdessen auf den Umweltbetrieb Bremen (UBB). Im Bremer Osten hatte sich im März Kritik gegen die Neuregelung geregt. Ralf Möller, der das Ortsamt Schwachhausen / Vahr leitet, monierte eine Schwächung der Beiratskompetenzen. Es habe sich dabei um ein technisches Versehen gehandelt, teilte daraufhin die Senatskanzlei mit. Möglichst noch vor dem Sommer soll der Fehler nun korrigiert und die Regelung zum Stadtteilbudget in ihrer ursprünglichen Form wieder hergestellt werden.
Entscheidungskompetenz über weitere Mittel
Bislang gibt es neben dem Stadtteilbudget die sogenannten Globalmittel, über deren Vergabe an Einrichtungen und Initiativen die einzelnen Stadtteilparlamente entscheiden können. Ein neuer Passus im Gesetz soll es nun ermöglichen, dass die Beiräte in Zukunft auch über die Verwendung weiterer Mittel wie zum Beispiel Ausgleichsabgaben mit einer bestimmten Zweckbindung ein Wörtchen mitreden können.
Straßenumbenennungen
Die Änderung der Bezeichnung von Straßen, in denen bereits Menschen wohnen oder Betriebe ansässig sind, beschäftigt immer wieder Beiräte in Bremen – etwa in der Neustadt, wo intensiv über die Umbenennung der Langemarckstraße diskutiert wird. In Walle arbeitet seit Längerem eine beiratsinterne Arbeitsgruppe an einem Verfahren zu einer Bürgerbefragung darüber, ob Columbusstraße, Karl-Peters-Straße, Nachtigalstraße und Leutweinstraße umbenannt werden sollen. In Gröpelingen möchte der Beirat bis zum 22. Juni die Straße Reitbrake in „An der Kriegsgräberstätte“ umbenennen, um die Erinnerung an die Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg und den dortigen "Russenfriedhof" wachzuhalten.
Gemäß Ortsgesetz können Beiräte neue Planstraßen benennen und waren somit nach bisheriger Interpretation der Bürgerschaft auch für die Umbenennung von Straßen zuständig. Da allerdings Umbenennungen auf die Anlieger unmittelbare Auswirkungen haben, zum Beispiel müssen Ausweisdokumente oder Geschäftsunterlagen geändert werden, muss nach Ansicht des Senats eine angemessene Beteiligung der Betroffenen gewährleistet sein. Ein entsprechender Passus soll nun ins Beirätegesetz aufgenommen werden. Dieser ist Ortsamtsleiterin Cornelia Wiedemeyer allerdings noch nicht konkret genug. „Damit werden die Ortsämter weiterhin mit dem Problem allein gelassen“, sagt sie. „Es ist ganz wichtig, dass dann auch jemand eine allgemein verbindliche Richtlinie für entsprechende Beteiligungsverfahren ausarbeitet.“
Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche sollen an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden und ihre Interessen in den Stadtteil einbringen. Das Beirätegesetz sieht hier bislang sogenannte Jugendbeiräte vor, die nach einem festgelegten Verfahren auf bestimmte Zeit gewählt und vom jeweiligen Stadtteilbeirat per Beschluss eingesetzt werden. Viele Jugendliche schreckt allerdings der Gedanke ab, sich für mehrere Jahre verbindlich zu verpflichten. Sie lassen sich eher für zeitlich fest umrissene kürzere Projekte begeistern, wie sich auch im Bremer Westen zeigt. Dort haben sich seit 2018 in Walle, Gröpelingen und Findorff Jugendforen gebildet. Der Unterschied zum Jugendbeirat: Die Mitglieder werden nicht gewählt. Um deutlich zu machen, dass Jugendbeiräte und Jugendforen gleichwertig sind, soll der Begriff nun auch ins Beirätegesetz aufgenommen werden. Ein richtiger Schritt, findet Ortsamtsleiterin Cornelia Wiedemeyer: „Wir haben ja längst schon Jugendforen, und dieses Modell ist besser, weil es viel flexibler ist.“
Mittelvergabe für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Auch hinsichtlich der Entscheidungskompetenzen bei der Vergabe der Mittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit soll es Änderungen im Beiräteortsgesetz geben. Wie berichtet hat die Deputation für Jugend und Soziales beschlossen, das System bei der Verteilung von Mitteln für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu ändern. Dementsprechend muss auch das Beiräteortsgesetz geändert werden, in dem es aktuell heißt: „Im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle entscheidet der Beirat über Planungen für Mittel der Kinder- und Jugendförderung.“ Eine genaue Formulierung für die Gesetzesänderung ist laut Senatskanzlei aktuell noch in Arbeit.