Etappensieg für die Bremer Baubehörde: Der Abriss des sogenannten Koschnick-Hauses in Gröpelingen rückt näher. Die Baubehörde hatte den Abriss der seit Jahrzehnten leer stehenden Immobilie an der Geeststraße 134 bereits im Mai 2022 verfügt. Dagegen hatte der Eigentümer Einspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat am Montagmorgen jetzt entschieden, dass die Anordnung rechtens ist.
Das heißt: Wenn der Eigentümer, der nicht vor Gericht erschienen war, gegen dieses Urteil keinen Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht einlegt, muss er innerhalb von fünf Monaten mit den Abrissarbeiten beginnen. Lässt er die Bagger nicht anrollen, droht ihm ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.
Das Haus von Hans Koschnicks Großeltern, in dem der spätere Bürgermeister zwischen 1934 bis 1954 mit Unterbrechungen lebte, ist vermutlich Bremens prominenteste Schrottimmobilie. Laut Anwohnern steht das mehrstöckige Gebäude seit den 1980er-Jahren leer. 2000 hatte es in dem Haus gebrannt. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis größere Bauteile herunterfallen“, sagte ein Statiker der Baubehörde vor Gericht, „das Haus ist nicht akut einsturzgefährdet, aber beim nächsten Sturm könnten Personen verletzt werden.“