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Tierquälerei in Oslebshausen Unbekannte Person schießt auf Kater

Nur per Zufall entdeckte ein Oslebshauser, dass sein Kater während eines Streifzuges angeschossen wurde. Die Familie hat Anzeige erstattet.
06.08.2021, 05:00 Uhr
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Unbekannte Person schießt auf Kater
Von Anne Gerling

Dass er noch lebt, verdankt Kater Schröder aus Oslebshausen womöglich nur der Tatsache, dass er sehr aufmerksame Besitzer hat. Denn der vier Jahre alte rot-weiße Maine-Coon-Kater kam auch Anfang Juli weiterhin wie gewohnt Tag für Tag von seinen Streifzügen nach Hause und wirkte ganz normal. Nur per Zufall entdeckte Halter Daniel Varga, dass etwas nicht stimmte; eine eitrige Stelle im langen Fell des Tieres kam ihm merkwürdig vor: „Das war kein Riss, kein Biss und irgendwie komisch. Es sah aus, als hätte jemand dort etwas hineingesteckt. Wie ein Einschuss.“

Und tatsächlich: Die Röntgenaufnahmen, die kurz darauf auf Anraten des Tierarztes in einer Tierklinik angefertigt wurden, zeigen ein Projektil, das tief im Bauchraum des Tieres steckt. Es muss also auf die Katze geschossen worden sein. Operativ entfernt werden kann der Fremdkörper nicht, dafür steckt er zu tief. Aber die Entzündung, die der Katze einen qualvollen Tod bereitet hätte, war noch rechtzeitig entdeckt worden und konnte so mit Antibiotika behandelt und gestoppt werden. Die Stelle um das Projektil herum wird sich laut Varga verkapseln: „Er hat wirklich Glück gehabt.“

Denn die Waffe, mit der auf die auffällige rot-weiße Samtpfote geschossen wurde, kann nach Einschätzung des Oslebshausers kein handelsübliches Luftgewehr gewesen sein: „Da ist schon Kraft dahinter gewesen, sonst wäre das Projektil nicht so tief eingedrungen. Mit einem Luftgewehr kann man gerade mal auf zehn Meter eine Pappe durchlöchern.“ Dementsprechend sei auch die Polizei sofort hellhörig geworden, als sie von dem Vorfall erfuhr.

Die Familie Varga hat nach Rücksprache mit dem zuständigen Kontaktpolitzisten Anzeige gegen Unbekannt erstattet – wenn jemand ein Tier grundlos tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Je nach Schwere des Falls kann dies entweder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Zwei junge Polizisten vom Kommissariat West waren vor Ort, um den Fall aufzunehmen. Bevor der Menschen gegenüber ungewöhnlich zutraulichen Kater von den Beamten ausgiebige Streicheleinheiten bekam, rekonstruierten sie an seinem Rücken den Eintrittskanal des Diabolos. Demnach steht fest: Schröder wurde von oben angeschossen, vermutlich aus einem geöffneten Fenster heraus.

Dass jemand aus der unmittelbaren Nachbarschaft so etwas tun würde, schließt die Familie aus. Schröder sei dort schließlich überall bekannt: „Er hat bei sämtlichen Nachbarn seine eigenen Rituale, wie er ein Leckerli rausleiert.“ Das Tier sei aber ein routinierter Freigänger und habe einen entsprechend großen Bewegungsradius rund um den Oslebshauser Park. Auch wenn der Tierquäler vielleicht nicht ermittelt werden könne, so sei ihm dennoch wichtig, die Sache nicht einfach auf sich beruhen zu lassen, so Varga: „Wer so etwas macht, der sollte mal darüber nachdenken, was er da eigentlich macht.“

In der jährlichen Kriminalitätsstatistik für Bremen werden neben Raubüberfällen, Einbrüchen, Diebstählen oder Erpressung auch Schüsse auf Tiere dokumentiert. Demnach gab es zwischen 2015 und 2019 stadtweit fünf Fälle, im Bremer Norden zwei. Dabei wurde mal auf ein Reh geschossen, mal auf einen Kater, eine Wildente, eine Krähe und eine Taube.

In zwei Fällen konnten die Täter ermittelt werden. 2018 stand ein Mann aus dem Bremer Norden vor Gericht, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem vorwarf, in Burglesum einem Kater mit einem Kleinkalibergewehr ins Gesicht geschossen zu haben.

Bei zwei Prozessen vor dem Amts- und dann vor dem Landgericht kam es nicht zu einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Denn für die Richter gab es keinen zweifelsfreien Beleg dafür, dass der Beschuldigte tatsächlich auf das Tier geschossen hatte. Verurteilt wurde der Mann dennoch: Bei einer Hausdurchsuchung waren bei ihm Munition und eine Waffe gefunden worden, deren Besitz ihm wegen eines anderen Vergehens untersagt worden war.

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