Der Landeswahlausschuss hat am Freitag festgestellt und bekannt gegeben, wer zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft, der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und der Beiräte zugelassen ist. Nur die Wählervereinigung Sorgenfreies Grundeinkommen (SFG) hat der Landeswahlausschuss demnach nicht zur Bürgerschaftswahl anerkannt.
Insgesamt sind für die Bürgerschaftswahl in Bremen 17 Parteien zugelassen.
Folgende sind bereits im Parlament vertreten:
- SPD
- CDU
- Grüne
- Linke
- FDP
- AfD
- Bürger in Wut
Außerdem wurden diese Parteien zugelassen:
- Die PARTEI
- PIRATEN
- Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
- Bündnis Grundeinkommen (BGE)
- DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz
- FREIE WÄHLER
- Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT)
- Partei der Humanisten (Die Humanisten)
- V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
- Willkommen in der Realität (WIR)
Einige dieser kleineren Parteien und Wählervereinigungen müssen noch eine weitere Hürde nehmen: Bis zum 18. März müssen sie 500 Unterschriften von Unterstützern bei der Wahlbereichsleitung einreichen. Weil dieser Schritt nun zunächst erfüllt sein muss, steht mit dieser ersten Entscheidung des Landeswahlausschusses vom Freitag noch nicht fest, dass alle kleineren Parteien bei der Wahl am 26. Mai antreten können. Erst Ende März gibt es Gewissheit.