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Elf Bewerber Diese kleinen Parteien wollen zur Bürgerschaftswahl antreten

Elf kleine Parteien und Wählervereinigungen haben sich bis zum Ablauf der Frist am vergangenen Montag zur Teilnahme an der Bürgerschaftswahl in Bremen beworben. Über ihre Zulassung wird im März entschieden.
19.02.2019, 16:43 Uhr
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Diese kleinen Parteien wollen zur Bürgerschaftswahl antreten
Von Norbert Holst

Elf kleine Parteien und Wählervereinigungen wollen bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 26. Mai antreten. Die Bewerber haben bis zum Ablauf der Frist am Montag die sogenannte Beteiligungsanzeige bei Landeswahlleiter Andreas Cors eingereicht. Darunter sind bekanntere Gruppen wie die Piratenpartei, Die Partei oder die in Bremen neuformierten Freien Wähler. Es treten aber auch Newcomer an wie die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei) oder das Wählerbündnis Willkommen in der Realität (WIR) an. Das Bündnis hat sich erst vergangenen Monat gegründet und will für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie eintreten. Zudem wollen antreten: Bündnis Grundeinkommen (BGE), Die Rechte, Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG), Sorgenfreies Grundeinkommen, Menschliche Welt, Partei der Humanisten. Die NPD ist in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung vertreten und muss deshalb ihre Beteiligung für diese Wahl nicht gesondert beantragen.

Die Tierschutzpartei, die bei der Bremer Bürgerschaftswahl 2015 auf annähernd 14 000 Wähler und 1,2 Prozent der Stimmen kam, wird in diesem Jahr nicht an der Wahl teilnehmen. Die Liberal-Konservativen Reformer (LKR), die durch den früheren AfD-Abgeordneten Christian Schäfer ein Mandat in der Bürgerschaft inne haben, sind ebenfalls nicht dabei. Die Partei des Ex-AfD-Chefs Bernd Lucke will sich nach eigenen Angaben auf den Europawahlkampf konzentrieren.

Über die Zulassung der elf Parteien und Wählervereinigungen entscheidet der Landeswahlausschuss am 8. März, bis dahin wird die Erfüllung formaler Kriterien geprüft. Die Bewerbergruppen müssen dann rund 500 Unterschriften von Unterstützern vorlegen, um tatsächlich bei der Wahl antreten zu dürfen. Bei vorangegangenen Wahlen hat sich die nötige Zahl der Unterschriften für manche Kleinstpartei als hohe Hürde herausgestellt.

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