- Was ist die Kritik der Anwohner?
- Wie sieht die Rechtslage für Wildcamper aus?
- Dürfen Wohnmobile am Straßenrand parken?
- Was tun, wenn der offizielle Stellplatz belegt ist?
- Wie sieht die Stadtteilpolitik das Thema?
- Was lockt die Wildcamper an?
Auf dem Stadtwerder gehört es zum Alltag dazu, dass laufend Menschen mit ihren Wohnmobilen anrücken, die den Stellplatz Am Kuhhirten ansteuern. Seit ein paar Jahren kommt es aber immer häufiger vor, dass sich auch abseits der kostenpflichtigen Stellflächen Camper auf dem Stadtwerder ausbreiten. Und das nicht nur zum Parken, berichten Bewohner aus dem Neubaugebiet rings um die umgedrehte Kommode. Im Ortsamt ist mittlerweile schon der zweite Bürgerantrag mit der Forderung eingegangen, den Wohnmobilen am Straßenrand Einhalt zu gebieten.
Was ist die Kritik der Anwohner?
"Wir werden in unserem Wohngebiet geradezu belagert", sagt Wolfgang Seekamp, der im Neubaugebiet auf dem Stadtwerder wohnt. Er ist einer der Antragssteller, der sich hilfesuchend ans Ortsamt gewendet hat. Es seien nicht nur die langfristig geparkten Wohnmobile von Auswärtigen sowie Menschen aus der Nachbarschaft, die zu sehen seien. "Hier kommen beinahe täglich Camper in die Straßen, die ganz offensichtlich ein ruhiges, idyllisches und noch dazu kostengünstiges Plätzchen für ihren Aufenthalt in Bremen suchen", sagt Seekamp.
Einen bis drei Tage blieben diese dann in der Regel "und machen sich hier teilweise mit Rad und Hund ganz ungeniert vor unseren Häusern im Grünstreifen breit." Im Sommer komme das besonders oft vor – nicht selten auch in Gruppen von mehreren Wagen. Er wolle in solchen Fällen nicht den Wächter spielen, aber in Ordnung findet Seekamp das nicht. "Besonders nicht maximal 500 Meter vom offiziellen Stellplatz entfernt, der nur ganz selten mal keinen Platz mehr frei hat", so Seekamp.
Auch die Frage, was diese Camper mit ihren Hinterlassenschaften anstellen, treibt einige Anwohner um. Während der jüngsten Ausschusssitzung des Neustädter Beirates zu dem Thema berichteten Nachbarn von ihrer Beobachtung, dass Chemietoiletten zum Teil in die Kanalisation ausgeleert werden. Auch von Schläuchen hat Seekamp schon gehört, über die für die Dauer des Aufenthaltes Abwasser direkt in einen Gully abgeleitet wird. Persönlich gesehen hat er das aber nicht.
Wie sieht die Rechtslage für Wildcamper aus?
Das sei selbstverständlich verboten, teilt die Innenbehörde mit. Auf keinen Fall dürfen die chemisch behandelten Hinterlassenschaften in der Natur entsorgt werden, aber auch die öffentliche Kanalisation ist dafür Tabu. Der Inhalt von Chemietoiletten gehört in entsprechende Sammelbehälter, die es an den offiziellen Stellplätzen für Wohnmobile gibt.
Ohnehin: Das Wildcampen ist ganz allgemein nicht erlaubt. Laut Auskunft der Bremer Innenbehörde sei hier das Gesetz eindeutig: "Nach dem Wohnwagengesetz ist das Aufstellen von Wohnwagen auf öffentlichem Grund nicht erlaubt und auch nicht genehmigungsfähig", schreibt eine Sprecherin der Behörde. Ausnahmen seien lediglich öffentliche Wohnwagenplätze oder behördlich zugewiesenen Standplätze für die Bezieher von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen.
Dass es ein Problem mit Wildcampern auf dem Stadtwerder geben soll, ist bei Polizei und Ordnungsamt nicht bekannt. Die Verkehrsüberwachung habe dort bislang "keine einschlägigen Parkverstöße festgestellt, die im Zusammenhang mit einem Campieren außerhalb von den dafür vorgesehenen Stellplätzen stehen", heißt es aus der Innenbehörde dazu. Auf Streifengängen des Ordnungsdienstes hätten sich in dieser Hinsicht bis aktuell "keinerlei Verdachtsmomente ergeben."
Dürfen Wohnmobile am Straßenrand parken?
Anders sieht es für unbewohnte Fahrzeuge aus: Rechtlich gesehen gibt es keine Handhabe gegen dauerparkende Wohnmobile am Straßenrand. Voraussetzung: Ihr zulässiges Gesamtgewicht darf 7,5 Tonnen nicht überschreiten und sie müssen so geparkt sein, dass sie niemanden behindern. Das heißt: Solange sie zugelassen sind und nicht verkehrswidrig geparkt sind, begehen die Halterinnen und Halter keinen Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wohnwagen dürfen laut StVO höchstens zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Für Wohnmobile ab 7,5 Tonnen untersagt die StVO das regelmäßige Parken in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Was tun, wenn der offizielle Stellplatz belegt ist?
Nur ganz selten sei der Stellplatz Am Kuhhirten komplett belegt, sagt Betreiber Hans Bahrenburg. "Wer keinen Platz mehr bekommt, dem rate ich, sich einen anderen offiziellen Stellplatz zu suchen, alles andere würde uns ja selber schaden", sagt Bahrenburg. Denn er lege großen Wert auf ein gutes Miteinander mit seinen Nachbarn in der Umgebung.
Wie sieht die Stadtteilpolitik das Thema?
Der Beirat Neustadt hat vor, die beiden Bürgeranträge zum Thema Wohnmobile gemeinsam mit weiteren Problemen zum Thema Parken im Stadtteil anzugehen. "Der Stadtwerder ist als Naherholungsgebiet für die dicht bebaute Neustadt sehr wichtig und darf nicht als Abstellfläche für Wohnmobile missbraucht werden", sagte Beiratssprecher Johannes Osterkamp (Grüne) während der jüngsten Fachausschusssitzung Mobilität und Stadtentwicklung.
Eine Möglichkeit zur Vertreibung der Wildcamper und Dauerparker sieht der Beirat daher in der Ausweitung der Bewohnerparkzone, die bereits auf dem vorderen Teil des Stadtwerders existiert. Ende November soll es ohnehin eine Sitzung zum Schwerpunktthema Parken geben, während der dann auch die Situation auf dem Stadtwerder Thema sein wird, stellt Osterkamp in Aussicht. Das genaue Datum werde noch bekannt gegeben.
Was lockt die Wildcamper an?
Die unmittelbare Nähe zur Innenstadt mitten im Grünen und das Sparen der Stellplatzgebühren – das ist es, was Camper dazu veranlasst, sich illegal auf den Stadtwerder zu stellen. Das kann man in den Kommentaren auf Apps wie "Park4night" nachlesen, wo Wohnmobilfahrer ihre Erfahrungen zu vermeintlich geeigneten Übernachtungsplätzen an öffentlichen Straßen austauschen.
Gleich vier Stellen auf dem Stadtwerder sind dort gelistet: Zwei im vorderen Teil an der Werderstraße und zwei weiter hinten im Kleingartengebiet bis zum kleinen Parkplatz am Strandweg, der seit 2021 offiziell nur noch für Pkw zugelassen ist. Selbst das zusätzliche Verbotsschild stört einige Wildcamper aber offenbar auch nicht sonderlich. Schön ruhig sei der Platz, schwärmen sie in aktuellen Beiträgen auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch. Nur die gelegentlichen Musikveranstaltungen in der Umgebung würden nachts stören.