Und es gibt sie doch. 30 potenzielle Standorte für Baumnachpflanzungen in Schwachhausen hat die SWB jetzt gegenüber dem Beiratsausschuss für Umwelt bestätigt – das sind 30 mehr als das Unternehmen dem Ausschuss noch im März präsentiert hatte. Damals nämlich hatte SWB-Sprecher Friedhelm Behrens im Zusammenhang mit dem geplanten Fernwärmetrassenbau erklärt, dass die Suche nach Standorten für Ersatzpflanzungen im Stadtteil bislang ergebnislos verlaufen sei.
52 Fällungen - 58 Nachpflanzungen
58 Bäume muss die SWB nach neuesten Erkenntnissen nachpflanzen, wenngleich im Zuge des Trassenbaus lediglich 52 Bäume in Schwachhausen gefällt werden. Das liegt einerseits an den 16 sogenannten Grenzfällen. Gemeint sind Bäume, die während der Baumaßnahme besonders geschützt werden müssen. Da aber nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sie während der Bauarbeiten Schaden nehmen, musste die SWB von den 16 Bäumen 20 Prozent in ihre Ausgleichsrechnung mit aufnehmen. Zudem müssen zwei der zu fällenden 52 Bäume aufgrund ihres Schutzstatus doppelt ersetzt werden – macht insgesamt 58.
Die Erkenntnis, dass es im Stadtteil 30 geeignete Standorte für Neupflanzungen gibt, ist einem Aufruf des Ausschusses und der Grünen-Fraktion an die Bewohner Schwachhausens zu verdanken. Deren Ortskenntnisse bescherten dem Ortsamt mehr als 100 Zusendungen mit Vorschlägen, von denen besagte 30 nach fachlicher Prüfung als tauglich befunden wurden. Hinzu komme möglicherweise eine Zahl X, da noch elf Vorschläge geprüft werden müssen, erklärte Behrens. Nach Abschluss aller Prüfungen werde dem Ortsamt das Ergebnis einschließlich der jeweiligen Ablehnungsbegründungen zur Veröffentlichung übermittelt. Den Bürgern gebühre für ihren Einsatz großer Dank, ebenso den Mitarbeitern des Ortsamtes, hieß es unisono aus dem Ausschuss und aus den Reihen der SWB.
Restlos zufrieden war man im Ausschuss mit dem Ergebnis aufgrund der zahlenmäßigen Differenz allerdings nicht, und auch der an diesem Abend einzige Bürger in den Zuschauerreihen äußerte Bedenken. Die Stimmung im Stadtteil sei angesichts der anstehenden Fällungen angespannt, sagte er. „Insbesondere in der H.-H.-Meier-Allee.“ Sein Vorschlag: Ein Umbau der H.-H.-Meier-Allee zur Fahrradstraße, um auf den dadurch gewonnenen Flächen standortnah Bäume nachpflanzen zu können. Auch weitere Parkplätze ließen sich so realisieren. Ortsamtsleiterin Karin Mathes erinnerte in diesem Zusammenhang an die mehrjährigen Debatten des Beirats zu diesem Thema, an deren Ende das aktuell praktizierte – und bewährte – Konzept eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer gestanden habe. Auch die SWB-Vertreter erklärten, dem Bürger-Ansinnen nicht nachkommen zu können. Die Neugestaltung von Straßen falle nicht in ihren Kompetenzbereich, betonte Behrens. Auf Nachfrage von Mathes, ob sich der Riensberger Friedhof möglicherweise als Ausgleichsfläche eigne, sagte SWB-Mitarbeiter Matthias Müller zu, diese Option zu prüfen.
Als zweiter Punkt auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Grünen: Die Fraktion fordert, dass die SWB zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Ausgleichszahlung einen Fonds für Stadtteilbegrünung in Schwachhausen einrichtet, falls nicht ausreichend viele Standorte für Nachpflanzungen gefunden werden sollten. Die noch zu beziffernde Ausgleichszahlung der SWB solle auf freiwilliger Basis durch die Schaffung eines Fonds in derselben Höhe aufgestockt werden, lautete der Vorschlag der Grünen.
Behrens erklärte dazu, dass sich die SWB bezüglich des Ausgleichs in einem festgelegten gesetzlichen Rahmen bewege, in dem sie auch bleiben müsse. Seinem Kollegen Müller erschloss sich zudem nicht, was ein Geldbetrag daran ändern könne, dass es im Stadtteil an Standorten fehle. Grünen-Sprecherin Gudrun Eickelberg erklärte, dass der Fonds auch sukzessive Nachpflanzungen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens ermöglichen solle. Kay Middendorf (CDU) regte als Kompromiss an, die Zustimmung des Beirats zu den Plänen der SWB daran zu knüpfen, dass die zu leistenden Ausgleichszahlungen ausschließlich in Schwachhausen verwendet werden dürfen.
Dass es zu diesen Zahlungen kommen werde, sei absolut unwahrscheinlich, entgegnete Müller. Gemäß der gesetzlichen Regelungen sei die SWB nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn nirgendwo in Bremen Standorte für Ausgleichspflanzungen zu finden seien. Vorrang vor finanziellem Ausgleich habe laut des Gesetzgebers immer der natürliche Ausgleich, erläuterte Behrens. Eickelberg zog den Antrag infolge dieser Ausführungen zurück, behielt sich aber vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine modifizierte Fassung einzureichen.