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Autobahnplaner informiert Fragen zu Tunnelbau in Seehausen

Viele Seehauser erwarten Belastungen für ihre Dorfgemeinschaft durch die bevorstehende Baustelle zum Tunnelbau unter der Weser für die A281. Ein Planer hat dazu nun etliche Fragen beantwortet.
26.05.2019, 20:47 Uhr
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Fragen zu Tunnelbau in Seehausen
Von Karin Mörtel

Der Ärger bei den Seehausern über einen Vermesser, der im Vorfeld der Bauarbeiten für den geplanten A 281-Wesertunnel für Unruhe im Ort gesorgt hatte, ist noch groß. Und trotzdem ist die jüngste Beiratssitzung in Seehausen zum Thema Weserquerung der Autobahn 281 recht ruhig verlaufen.

Autobahnplaner Jörn Kück von der Gesellschaft Deges, der den Lückenschluss der A 281 zwischen dem Nord- und Südufer der Weser koordiniert, hat den Seehausern aktuelle Informationen zur bevorstehenden Baustelle vorgetragen. Vermessungsarbeiten hätten tatsächlich bereits stattgefunden. Er entschuldige sich aber für das Verhalten eines Vermessers, der offenbar unangemeldet bei Eigentümern erschienen war – und dann zum Teil sogar unbefugt Messpunkte an einzelnen Häusern angebracht hatte. Dies wäre keinesfalls ein korrektes Verhalten gewesen. „Und er hatte auch keinen Auftrag erhalten, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen“, betonte Kück im Hinblick auf die installierten Markierungen.

Nur ein grober Überblick zum zeitlichen Ablauf

Hausbesitzer könnten diese wieder entfernen, „aber ich halte es für sinnvoll, sie hängen zu lassen, bis das Büro, das wir nun tatsächlich mit der Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens beauftragt haben, Ihnen sagen kann, ob es sie nutzen kann“, so der Bauingenieur. Beiratsmitglied Anja Koch (SPD) zeigte sich als direkt Betroffene empört über das Geschehene. „Dadurch haben Sie viel Vertrauen verspielt“, so Koch.

Viele wollten mehr erfahren, wie im Vorfeld der Bauarbeiten Beweise gesichert werden, um spätere Streitigkeiten über eventuell durch die Bauarbeiten entstehende Schäden an Gebäuden gerichtsfest klären zu können. Der genaue Ablauf werde derzeit vom beauftragten Büro erst erarbeitet. „Aber dann stelle ich das hier wieder vor“, versprach Kück.

Zum zeitlichen Ablauf der Baustellenphase konnte Kück indes nur einen groben Überblick geben. Die Ausschreibung für ein geeignetes Bauunternehmen stünde kurz bevor. „Im ersten Quartal 2020 rechne ich damit, dass wir ein Unternehmen ausgewählt haben“, so Kück. Sollte dann keiner der unterlegenen Bewerber der Ausschreibung klagen, könnte der Tunnelbau ein halbes Jahr später beginnen – also frühestens Ende 2020.

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Zweieinhalb Jahre tatsächliche Bauzeit kalkulieren die Planer derzeit auf der Südseite des Tunnels in Seehausen ein. Eine lange Zeit, auf die sich Beirat und Dorfbewohner bereits seit Jahren vorbereiten. An einem Runden Tisch hat die Stadt den Seehausern bereits vor über fünf Jahren zugesichert, einige Forderungen im Zuge der Baustellenphase zu erfüllen. Dazu zählt ein verlässlicher Ansprechpartner, der stets für Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht. „Da wäre es bald an der Zeit, so jemanden zu finden“, merkte ein Dorfbewohner an, der seinerzeit den Forderungskatalog mit erstellt hatte.

Auch der Wunsch der Seehauser, die Baustelle blickdicht einzuzäunen, sei bekannt, so Kück. Außerdem seien die für das Bauwerk notwendigen Entwässerungsgräben mittlerweile alle auf öffentlichen Grund verschoben worden, sodass keine Privatgrundstücke mehr – wie in der ursprünglichen Planung noch vorgesehen – dafür in Anspruch genommen werden müssten, gab Kück bekannt.

Auf besonderes Interesse stießen zudem seine Erklärungen, wie der so genannte „Einschwemmkanal“ für den Tunnel errichtet wird. Dieser ist notwendig, um die vorgefertigten Tunnel-Elemente später unter Wasser an ihren Bestimmungsort zu transportieren und dort zusammenfügen zu können. Doch durch diesen Kanal ist für die Bauzeit eine temporäre Deichöffnung erforderlich und damit auch eine Bauweise des Kanals, die weiterhin den Hochwasserschutz sichert. Dazu sind allerdings Spundwände vom Wasser bis zum Ende des Kanals notwendig.

Nicht zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet

Die Sorge der Anwohner: Beim Bau könnten Erschütterungen übermäßigen Lärm und Schäden an ihren Häusern verursachen. „Wir rammen Spundwände nur im Wasserbereich. An Land wählen wir ein schonenderes Verfahren mit Schlitzwänden, in die die Spundwände nur eingelassen werden“, erklärte Kück.

Weniger zufrieden zeigten sich die Zuhörer beim Thema Lärmschutz nach Fertigstellung des Autobahntunnels. Etwa 40 000 Fahrzeuge werden dann geschätzt täglich durch den Tunnel fahren. Entsprechend wichtig ist den Seehausern, dass ihre Wohnhäuser vor dem zusätzlichen Lärm geschützt werden.

Gesetzlich sei der Bund als Auftraggeber der Autobahn nicht zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet, erklärte Kück. „Weil alle Grenzwerte in dem angrenzenden Mischgebiet eingehalten werden.“ Dennoch sei es gelungen, einen siebeneinhalb Meter hohen Erdwall vor dem Neubaugebiet in die Planungen zu integrieren. „Nicht als Lärmschutz deklariert, sondern als Baumassenausgleich, weil es wirtschaftlicher ist, das Erdreich vor Ort zu nutzen als es abzutransportieren“, erklärte der Planer den „Trick“, um zusätzlichen Lärmschutz zu gewährleisten. Mit dem Wall würden dann sogar die Grenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten.

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Beim Thema Flüsterasphalt sieht Kück allerdings keinerlei Spielraum für eine Finanzierung durch den Bund. „Das müsste Bremen zahlen, weil es – anders als in Oyten, wo die Grenzwerte deutlich überschritten wurden – in Seehausen gesetzlich nicht notwendig ist.“

„Wir wollen Sie und uns gleichermaßen bitten, dass wir uns immer ehrlich begegnen und stets aktuelle und verlässliche Informationen austauschen“, appellierte Ortsamtsleiter Gerd Aumund an den Autobahnplaner und die Dorfgemeinschaft. Er hoffe, dass Pannen wie durch den Vermesser geschehen, nicht mehr vorkommen würden. „Das wichtigste ist aber, dass wir eine respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe wollen.“

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