Das „Nein“ einer Mehrheit von rund 56 Prozent der Bremer zu einer Bebauung der Rennbahn war das Thema, das für den rot-grünen Senat bei der Bürgerschaftswahl zum Bumerang geworden war. Nun kehrt es schon in der ersten Sitzung nach der Sommerpause zurück in die Bürgerschaft. Der Grund: Es gibt einen Einspruch gegen den Volksentscheid, über den Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff am Mittwoch das Parlament informierte.
Ein Bürger hatte beim Landeswahlleiter Protest gegen den Ausgang des Volksentscheids eingelegt, weil seiner Meinung nach die Fragestellung „uneindeutig, suggestiv und verwirrend“ gewesen war, Paragraf 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheiden aber eine klare Frage, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden könne, erfordere. Die Schlussfolgerung: Das Ergebnis der Abstimmung entspreche vermutlich nicht dem Willen der Wähler.
Der Abstimmungstext zur Zukunft des Rennbahngeländes hatte in der Tat viele Wähler verwirrt. Abgefragt wurde nicht direkt die Zustimmung oder Ablehnung zu einer Bebauung, sondern ein Ortsgesetz über „das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“. Aufgrund dieser Formulierung musste, wer gegen die Bebauung war, mit „ja“ stimmen, also das Gesetz befürworten und alle, die für eine Bebauung waren, es ablehnen.
Das Volksentscheids-Gesetz regelt auch, dass im Fall eines Einspruchs gegen das Ergebnis die Stadtbürgerschaft „unverzüglich“ damit befassen beziehungsweise ihn von einem Ausschuss prüfen lassen muss. Das wird das Parlament, wie von Imhoff im Antrag vorgeschlagen, voraussichtlich auch tun und die Beschwerde an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiratsangelegenheiten verweisen. Große Chancen auf Erfolg bestehen allerdings wohl nicht. Wahlbereichsleiterin Carola Janssen argumentiert in einer Stellungnahme für das Parlament, dass der Ortsgesetzentwurf „lediglich drei einfach strukturierte und inhaltlich begrenzte Regelungen“ enthalten habe. Zudem verweist sie auf die Informationsbroschüre, in der neben dem Gesetzentwurf selbst auch erklärt worden sei, was die jeweilige Abstimmung bedeuten würde. „Die Wahlberechtigten wurden umfassend informiert“, heißt es in dem Papier.