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Versuchte Brandstiftung Verkohlter Lappen wird Bremerin vor dem Schöffengericht zum Verhängnis

Ein verkohlter Lappen führt zu einer Verurteilung. Eine Bremerin steht wegen versuchter Brandstiftung vor Gericht. DNA-Spuren lenken die Spur auf sie. Wie das Schöffengericht urteilte.
11.12.2024, 06:00 Uhr
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Von Friedrich-Wilhelm Armbrust

Im Mittelpunkt eines Indizienprozesses wegen versuchter Brandstiftung stand ein verkohlter Lappen. Dieser war auf dem linken Vorderreifen eines Autos gefunden worden. Das war laut Staatsanwaltschaft am Mittwoch, 26. Januar 2022, gegen 2.40 Uhr auf dem Parkplatz des Aumunder Bahnhofs. Angeklagt dafür war vor dem Schöffengericht eine heute 36 Jahre alte Bremerin. Sie selbst wollte laut ihrem Verteidiger Jens Bielefeld zu dem Vorfall keine Angaben machen.

Dem hinzugezogenen Sachverständigen zufolge wurden aber DNA-Spuren der Angeklagten an den Lappenresten gefunden. Dabei habe es sich allerdings um eine Mischspur gehandelt. Denn auch von einer weiteren Person seien geringe DNA-Mengen entdeckt worden, so der Sachverständige.

Nach den Worten der Staatsanwältin wurde die Anklage zu Recht erhoben. Sie war überzeugt davon, dass die 36-Jährige den Lappen auf den Reifen gelegt habe. Es sei allerdings nicht zum Brand gekommen. Die Feuerwehr, die wegen eines anderen Einsatzes vor Ort war, habe den Lappen gesehen und ihn weggenommen. „Es gibt keine Zeugen und die Angeklagte wurde auch nicht am Tatort angetroffen.“

36-Jährige ist einschlägig bekannt

Aber es gebe einen Sachbeweis. „Das ist der Lappen.“ Denn hauptsächlich seien nach den Worten der Staatsanwältin die genetischen Abdrücke der Angeklagten auf dem Lappen festgestellt worden. Eine Mittäterschaft aufgrund der Mischspur halte sie für abwegig.

Weiter führte die Staatsanwältin gegen die Angeklagte an, dass der Tatort zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle gelegen habe. Auch sei sie einmal von der Polizei ertappt worden, wie sie mit dem Fahrrad unterwegs war und bei ihr Luftpumpe, Einweghandschuhe und Feuerzeug gefunden worden seien. Darüber hinaus sei die Bremerin erwischt worden, wie sie die Scheibe eines Autos eingeschlagen habe. „Das sind kleine Indizien, die den Sachbeweis untermauern. Sie ist auch nie mit anderen unterwegs gewesen. Das passt ins Muster.“

Verurteilung als Warnung

Insofern sei die Angeklagte wegen versuchter Brandstiftung im minder schweren Fall zu verurteilen. Die Staatsanwältin beantragte dafür eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Woche. Dazu sollte noch eine Geldauflage von 1000 Euro kommen. Insofern erwartete die Anklagevertreterin, dass der Bremerin die „Verurteilung als Warnung diene und sie von weiterten Straftaten abhalte“.

Dem aber hielt Verteidiger Bielefeld entgegen, dass in diesem Falle „eine sehr diffizile Beweisführung“ vorliege. „Das ist ein Indizienbeweis und die äußeren Umstände sind kritisch zu würdigen.“ Die DNA habe sich auf dem Stoff als Mischspur befunden. Insofern wolle er nicht ausschließen, dass Personen, die mit seiner Mandantin, Kontakt gehabt hatten, deren Spuren auf den Lappen übertragen hätten. Seine Mandantin sei nur „eine Spurenlegerin“ gewesen.

„Wir haben hier sehr viel Vermutung.“ Auch andere Verdächtige würden infrage kommen. Bei dieser Beweislage könne man nicht frei von „vernünftigen Zweifeln“ sein. „Reicht das für ein Urteil?“, fragte der Anwalt und gab sich selbst die Antwort: „Tut es nicht.“ Er beantragte einen Freispruch.

Schöffengericht fehlt Geständnis

Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Es bezog in die Strafe auch das Einschlagen der Scheibe des Autos ein. Das Gericht setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Hinzu kommt eine Arbeitsauflage von 150 Stunden sowie eine Geldauflage von 1000 Euro.

Was positiv wog, so Strafrichter Jens Florstedt, war, dass die Bremerin bisher strafrechtlich noch nicht Erscheinung getreten war. Auch habe das geschädigte Auto nur einen geringen Wert gehabt und sei für 150 Euro verkauft worden. Das Gericht befand außerdem, dass kein Raum für die von der Staatsanwaltschaft beantragte niedrige Strafe sei, weil kein Geständnis abgelegt worden ist. Außerdem sei die „Gefährlichkeit einer Brandstiftung“ hervorzuheben.

An der Täterschaft der Angeklagten hatte das Gericht aufgrund der Gesamtschau der Indizien keine Zweifel. Denn mehrmals sei die Angeklagte nachts auf dem Fahrrad oder im Auto in der Nähe von Brandorten angetroffen worden. Ihr Navigationsgerät aus dem Auto wurde laut der Zeugenaussage eines Polizisten ausgelesen. Laut dessen Aussage war festgestellt worden, dass ihr Fahrzeug im Stadtgebiet Bremen bei Brandlegungen in fünf Fällen in der unmittelbarer Nähe zum Tatort war. In einem weiteren Fall sei sie beobachtet worden, wie sie Flyer auf einem Parkplatz ohne erkennbaren Grund anzündete.

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