Seit vergangener Woche können Kunden wieder vor Ort in den Geschäften einkaufen. Für viele Branchen brauchen sie dafür allerdings einen Termin, der im Vorfeld per Telefon oder Internet vereinbart werden muss. So sieht es das 31. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vor. Doch diese Regelung führt bei Leffers in Vegesack immer wieder zu Problemen, weshalb dessen Geschäftsführer Werner Pohlmann sich nun juristisch vertreten lassen will.
Immer wieder stellt Werner Pohlmann fest, dass seine Kunden die aktuellen Regelungen nicht kennen und auch ohne Termin vor seiner Tür stehen. „Dann müssen wir den Kunden sagen: Lieber Kunde, da vorne steht die Telefonnummer, ruf uns bitte eben an, dann vergeben wir einen Termin. Dann kannst du rein oder in zwei Stunden wiederkommen“, sagt der Geschäftsführer. „Doch das verstehen die Kunden nicht.“
Gerade für ältere Menschen sei die Regel nicht nachvollziehbar. „In einer Buchhandlung müssen die Kunden im Vorfeld keinen Termin vereinbaren, bei uns aber schon. Das ist die Diskrepanz, die wir haben“, beklagt er. Für ihn sei die Regelung geschäftsschädigend und führe immer wieder zu Diskussionen mit den Kunden.
Das Gesundheitsressort verweist auf Nachfrage der NORDDEUTSCHEN auf die Beschlüsse der Ministerpräsidenten auf Bundesebene. „Diese sehen vor, dass Einrichtungen des Einzelhandels, die den täglichen Bedarf und die Grundversorgung decken, unter der Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen können“, sagt Alicia Bernhardt, Sprecherin von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). Für alle anderen Geschäfte sei die Terminvereinbarung geregelt. „Das Verfahren der Terminvereinbarungen ist ein gemeinsamer Senatsbeschluss“, so Bernhardt.
Am Montag vergangener Woche habe Leffers zunächst auch Kunden in das Geschäft gelassen, die sich im Vorfeld nicht per Telefon oder Internet angemeldet haben. Sofern sich nicht zu viele Menschen in dem Modehaus aufgehalten hätten, habe man die Kontaktdaten notiert und die Kunden hineingelassen, so, wie es in Niedersachsen auch erlaubt sei. „Doch das ist in Bremen nicht gestattet. Deshalb wurde ich am Montagmorgen gleich zwei Mal vom Ordnungsamt kontrolliert“, erzählt Pohlmann.
Nun will er sich einen Rechtsanwalt suchen, um gegen den Passus vorzugehen. „Wir im Handel, und das ist auch statistisch erwiesen, bieten wenig Ansteckungspotenzial, gerade im Textileinzelhandel“, sagt Pohlmann. Zudem würden die Branchen unterschiedlich behandelt werden. „Warum gelten für einen Buchladen oder einen Gartenmarkt andere Regeln als für Leffers?“, fragt sich Pohlmann.
Trotzdem sieht er am Termin-Shopping auch etwas Positives. „Wir brauchen so langsam die Initialzündung und nach drei Monaten mal wieder Umsatz“, sagt Pohlmann. Auch die Kunden seien froh, dass sie wieder in das Modehaus könnten, um die Kleidung vor Ort anzuprobieren und sich beraten zu lassen. „Die Kunden, die im Geschäft sind, kaufen auch“, sagt Pohlmann.