Der Senat hat sich mit dem Pflichtumtausch von Führerscheinen beschäftigt. Wie berichtet, müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 umtauschen, sofern sie noch in Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind. Dafür müssen Nordbremer allerdings in die Stresemannstraße fahren. Ein Tausch im Bürger-Service-Center in Vegesack ist nicht möglich. Warum das so ist, wollte die CDU-Fraktion im Rahmen der Fragestunde am Dienstagnachmittag in der Stadtbürgerschaft erfahren. Aus Zeitgründen wurde die Anfrage schriftlich beantwortet.
Darin teilt der Senat mit, dass vor der Entscheidung, den Umtausch ausschließlich in der Führerscheinstelle an der Stresemannstraße anzubieten, auch eine dezentrale Lösung geprüft wurde. "Ein Pflichtumtausch im Bürger-Service-Center-Nord ist derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich, da zum einen eine Personalaufstockung aus Platzgründen nicht umsetzbar ist und zum anderen eine verlässliche Aufgabenwahrnehmung mit einem ausreichenden Terminangebot nicht gewährleistet wäre", heißt es in dem Papier.
Derzeit seien fünf Mitarbeiter in Vollzeit mit der Aufgabe betraut. Würde der Tausch auch in Vegesack angeboten werden, müsse mindestens eine Person vor Ort sein. Hinzu käme eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter. "Die Verschiebung wäre damit im Hinblick auf die Verteilung der in der Stadtgemeinde Bremen zu erwartenden Fälle aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll und würde voraussichtlich dazu führen, dass die vorhandenen personellen Kapazitäten nicht optimal eingesetzt werden könnten", so der Senat.
Man erhoffe sich allerdings eine Entlastung für die Bürgerämter durch die voranschreitende Digitalisierung, sodass Dienstleistungen wie der Führerscheintausch in Zukunft an allen Standorten angeboten werden können. Die Aufgaben der Bürgerämter seien deshalb in der Umsetzungsstrategie des Onlinezugangsgesetzes (OZG) priorisiert worden. "Eine Ausweitung der OZG-Leistungen im Bereich des Meldewesens ist für 2022 geplant und wird aller Voraussicht nach zu einer erheblichen Entlastung führen", schreibt der Senat.