Den ersten Schneeregen hat es bereits gegeben und in den kommenden Tagen könnte der erste Schnee der Saison im Bremer Norden fallen. Die Bremer Stadtreinigung, die für den Winterdienst nördlich der Lesum zuständig ist, hat sich auf einen möglichen Wintereinbruch bereits vorbereitet. Seite Mitte Oktober befindet sich das Unternehmen in Rufbereitschaft
Insgesamt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zur Verfügung, um die Straßen in Vegesack, Blumenthal und Burglesum von Schnee und Eis zu befreien, sagt Torben Kapp, Sprecher der Bremer Stadtreinigung. Unterwegs sind die Männer und Frauen mit zwölf Fahrzeugen, darunter Großstreuer, kleine Streufahrzeuge und sogenannte Pritschenwagen.
Als Streugut verwendet die Stadtreinigung sowohl Salz als auch Split und Sand. Von allem seien ausreichend große Vorräte auf dem Betriebshof in Aumund vorhanden, versichert Kapp. "Der Einsatz erfolgt hier nach der Devise: So viel wie nötig und so wenig wie möglich", sagt er. Sollten die Vorräte dennoch nicht reichen, könne kurzfristig Nachschub aus einem Außenlager angefordert werden.
Bevorzugt würden Straßen gestreut, die von Linienbussen genutzt werden. Außerdem würden sich die Mitarbeiter um Brücken, Hauptstraßen, städtische Fußwege, Ampelanlagen, Kreuzungen und um einige Plätze kümmern. "Nebenstraßen sind nachrangig und werden bei Bedarf auf Anforderung von Polizei oder Feuerwehr mit Sand gestreut", ergänzt Lena Endelmann von der Stadtreinigung. "Radwege werden mit Sand abgestreut und bei Bedarf geräumt."
Welche Straßen in der Stadt genau gestreut werden, ist im Winterstreudienstkatalog festgelegt. Auf zwölf Seiten listet der Katalog genau auf, welche Straßen in welchen Bereichen geräumt werden. So wird etwa die Stader Landstraße in Burgdamm auf der gesamten Länge von Schnee und Eis befreit, die Straße Striekenkamp in Rönnebeck allerdings nur zwischen den Straßen Kreinsloger und Heidlerchenstraße. Die Entscheidung, welche Bereiche gestreut werden und welche nicht, würde regelmäßig überprüft werden. Daran wäre neben dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV) auch die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) beteiligt.
Doch die Stadtreinigung ist nicht für alle Bereiche zuständig. "Auf dem eigenen Grundstück und dem Gehweg vor dem Haus sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Räumung verantwortlich", sagt Torben Kapp. Privatpersonen seien werktags in der Zeit von 7 bis 20.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr verpflichtet, Wege vor ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Ein Gehweg gelte laut Bremer Landesstraßengesetz dann als geräumt, wenn er mindestens in einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei ist. Wird die Räum- und Streupflicht missachtet, müssen Anlieger unter Umständen dafür haften, sollte etwa ein Fußgänger auf einer glatten Straße ausrutschen.
Auch wenn die Saison für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes nun gestartet ist, sind sie damit nicht zum erste Mal in diesem Jahr im Einsatz. Bereits im Januar sorgten zum Teil heftige Schneefälle für glatte Straßen. Alles in allem sei das Unternehmen an 17 Tagen im Dauereinsatz gewesen. Hinzu kämen diverse Teileinsätze.